eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums
Hinweise für Lübbecke
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Die antragstellende Person
- muss eine der oben genannten Staatsangehörigkeiten besitzen
- muss sich unter Vorlage eines gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises persönlich identifizieren
- darf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen
- muss mindestens 16 Jahre alt sein und
- muss mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Lübbecke gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 eIDKG
Verfahrensablauf
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Nachdem die Bundesdruckerei Ihre eID-Karte hergestellt hat, erhalten Sie per Brief eine vorläufige 5-stellige Transport-PIN zusammen mit der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort. Die Transport-PIN muss durch eine individuelle 6-stellige PIN ersetzt werden.
Wenn die PIN dreimal falsch eingeben wurde, wird sie blockiert. Die PUK dient dazu, diese Blockierung aufzuheben. Die PUK kann zehnmal verwendet werden.
Wenn Ihre eID-Karte gestohlen wurde oder anderweitig abhandengekommen ist, müssen Sie die Karte sperren lassen. Dafür müssen Sie die Sperrhotline (Inland 116 116 oder Ausland +49 116 116 (gebührenpflichtig) anrufen oder der Personalausweisbehörde das Sperrkennwort nennen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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