eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums

    eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums

    Hinweise für Lübbecke

    Beschreibung

    Hinweise für Lübbecke

    nicht angegeben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2e20b95335cb03250aa990aacc6e2ccc

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bereich Ordnung und Soziales / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lübbecke

    Formulare

    Hinweise für Lübbecke

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lübbecke

    Die antragstellende Person

    • muss eine der oben genannten Staatsangehörigkeiten besitzen
    • muss sich unter Vorlage eines gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises persönlich identifizieren
    • darf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen
    • muss mindestens 16 Jahre alt sein und
    • muss mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Lübbecke gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 eIDKG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lübbecke

    Nachdem die Bundesdruckerei Ihre eID-Karte hergestellt hat, erhalten Sie per Brief eine vorläufige 5-stellige Transport-PIN zusammen mit der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort. Die Transport-PIN muss durch eine individuelle 6-stellige PIN ersetzt werden.

    Wenn die PIN dreimal falsch eingeben wurde, wird sie blockiert. Die PUK dient dazu, diese Blockierung aufzuheben. Die PUK kann zehnmal verwendet werden.

    Wenn Ihre eID-Karte gestohlen wurde oder anderweitig abhandengekommen ist, müssen Sie die Karte sperren lassen. Dafür müssen Sie die Sperrhotline (Inland 116 116 oder Ausland +49 116 116 (gebührenpflichtig) anrufen oder der Personalausweisbehörde das Sperrkennwort nennen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lübbecke

    Kosten

    Hinweise für Lübbecke

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübbecke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lübbecke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lübbecke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de