eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums
Hinweise für Lemgo
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Ab 01. Januar 2021 können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes eID-Karten beantragen.
Das Mindestalter für die Ausstellung beträgt 16 Jahre. Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt 10 Jahre.
Sie können damit die Online-Ausweisfunktion (analog zum deutschen Personalausweis) für sich verfügbar machen. Sie dient nicht als Ausweisdokument, da sie weder Lichtbild noch Unterschrift enthält.
Bei Fragen rund um die eID-Karte beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- persönliches Erscheinen ist zwingend notwendig
- Vorlage des gültigen nationalen Passes oder Personalausweis/Identity-Card
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- die Lieferzeit beträgt voraussichtlich 3-4 Wochen ab Antragstellung
- die Abholung muss persönlich unter Vorlage des nationalen Passes/Ausweises
oder über Dritte mit Vollmacht zur Abholung Personalausweis/Reisepass/eID-Karte erfolgen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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