eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums

    eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums

    Hinweise für Detmold

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte den Online-Ausweis. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e7fe304d55d150ce7bcb46e687f24263

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.0.10 Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    • ausländischer Reisepass oder nationale Identitätskarte

    Formulare

    Hinweise für Detmold

    Voraussetzungen

    Hinweise für Detmold

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 eIDKG

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Detmold

    • 37,-- Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Detmold

    Weitere Informationen

    Hinweise für Detmold

    Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

    Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte ausschließlich dafür genutzt werden kann, um mit der Online-Ausweisfunktion digitale Dienstleistungen wahrzunehmen. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung , bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

    Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben.

    Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

    In Deutschland können Sie die eID-Karte im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.

    Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Beantragung einer eID-Karte seit dem 1. November 2021 außerhalb Deutschlands bei den vom Auswärtigen Amt benannten deutschen Auslandsvertretungen möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de