eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Staatsangehörige der Europäischen Union, die nicht zusätzlich auch deutsch sind, können mit einer eID-Karte die Onlineausweisfunktion wie beim Personalausweis nutzen, um sich online oder an Selbstbedienungsterminals digital mit seinen Daten verifizieren zu können. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, Dienstleistungen wie zum Beispiel die Beantragung eines Führungszeugnisses, bei denen man seine Identität belegen muss, ohne persönliches Erscheinen bequem von zu Hause oder unterwegs zu erledigen.
Die eID-Karte wird für 10 Jahre ausgestellt und beinhaltet kein Lichtbild.
Die eID-Karte stellt kein Ausweisdokument oder einen Aufenthaltstitel im ausländerrechtlichen Sinne dar, mit dem man seine Identität durch Vorzeigen der Karte (wie zum Beispiel beim Personalausweis) belegen kann, es dient nur der Nutzung von Dienstleistungen auf dem digitalen Weg.
Es existiert keine vorläufige eID-Karte.
PIN-Nummer vergessen oder verloren? Zu oft falsch eingegeben?
Im Bürgeramt Gildehof können Sie während der Öffnungszeiten ohne Termin eine neue PIN-Nummer setzen lassen. In den anderen Bürgerämtern ist hierfür ein Termin notwendig. Buchen Sie diesen bitte unter Sonstiges in der Rubrik "Bescheinigungen, Führungszeugnis und Sonstiges".
Wichtiger Hinweis:
Es besteht die Möglichkeit einer Lieferung der Dokumente nach Hause, bitte fragen Sie beim Sachbearbeiter hierzu nach.
Im Bürgeramt Gildehof beantragte Ausweise können ohne Termin während der Öffnungszeiten abgeholt werden. In den Bürgerämtern Altenessen, Borbeck, Steele, Kupferdreh und Kettwig kann der beantragte Ausweis nur mit Termin abgeholt werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Wahl Ihres Bürgeramtes.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Alte eID-Karte (wenn vorhanden)
- Gültiges nationales Identitätsdokument (Personalausweis, ID-Karte oder Reisepass)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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eID-Karte-Gesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Ca. 4 Wochen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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