Öffentlicher Auftrag Vergabe
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Die Stadt Bielefeld beachtet als öffentliche Auftraggeberin bei der Vergabe von Aufträgen das geltende Vergaberecht. Dazu gehört, dass u. a. Öffentliche Vergabeverfahren auf der Internetseite der Stadt Bielefeld veröffentlicht werden.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Entsprechend dem geltenden Vergaberecht stellt die Stadt Bielefeld die Ausschreibungsunterlagen von auszuschreibenden Leistungen den Bieterinnen bzw. Bietern elektronisch zum kostenlosen Download zur Verfügung. Bei Öffentlichen Ausschreibungen stehen die Unterlagen allen interessierten Bieterinnen bzw. Bietern zur Verfügung; bei beschränkten Ausschreibungsverfahren erhalten die ausgewählten Bieterinnen und Bieter einen Hinweis, wo sie die Unterlagen downloaden können.
Die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sukzessiv eingeführt. Hinweise zum Vorgehen werden den Vergabeunterlagen der entsprechenden Verfahren in einem Informationsblatt beigefügt.
Zur Umsetzung der "elektronischen Vergabe" nutzt die Stadt Bielefeld, wie viele andere Städte auch, das Vergabeportal vergabe.NRW.
Da über das Vergabeportal auch zwischen Bieterinnen bzw. Bietern und der Stadt Bielefeld kommuniziert wird, empfehlen wir, sich ebenfalls kostenlos und einmalig auf dem Vergabeportal www.evergabe.nrw.de zu registrieren. Dadurch ist sichergestellt, dass Sie über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zeitnah informiert werden.
Auf dem Vergabeportal besteht auch die Möglichkeit im Rahmen der Registrierung einen Benachrichtigungsdienst zu aktivieren, der Sie gezielt über alle Öffentlichen Ausschreibungen Ihrer Branche informiert.
Sie benötigen weder für die Registrierung noch für das Herunterladen der Angebotsunterlagen eine eigene Software auf Ihrem PC. Ein Internetzugang reicht aus.
Unter Ausschreibungen finden Sie eine vollständige Übersicht über die zurzeit laufenden Öffentlichen Vergabeverfahren sowie die gemäß § 30 Absatz 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. § 20 Absatz 3 Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) zu veröffentlichenden Mitteilungen über Zuschlagserteilungen der über das Vergabeportal NRW durchgeführten Ausschreibungsverfahren (letztere enthalten in der Bezeichnung den Zusatz "Vergebener Auftrag). Unter dem Abgriff "Zuschlagserteilungen" sind jeweils die übrigen abgeschlossenen Nichtoffenen Verfahren der vergangenen sechs Monate aufgeführt, die nicht über das Vergabeportal NRW abgewickelt wurden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Hinweis an die ausführenden Firmen:
Die Stadt Bielefeld bittet um die Beachtung ihrer Datenschutzerklärung sowie ihrer Fremdfirmenrichtlinie und zählt dabei auf aktive Mithilfe und gute Zusammenarbeit bei der Durchführung der in ihrem Auftrag zu erledigenden Aufgaben.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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