Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdenscheid

    In wenigen Clicks zu deinem digitalen UBS - Easy am Handy oder weiterhin vor Ort Du möchtest eine Ausbildung beginnen, bist aber bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig? Dann ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, für die Du einen Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz benötigst. Diesen Untersuchungsberechtigungsschein kannst Du selber oder Deine Eltern können ihn für Dich beantragen. Bisher musstest Du oder mussten Deine Eltern hierfür beim Bürgeramt vorbeikommen. Ab dem 01.10.2023 kannst Du ihn jetzt bequem online beantragen und direkt auf dein Handy bekommen. Du kannst dafür auch den QR-Code rechts auf der Seite nutzen. Keine lästigen Formulare mehr, kein Gang zur Behörde. Mach Dich bereit für Deinen Traumjob, mit dem neuen digitalen UBS. Du benötigst hierfür lediglich ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Hier kommst Du zu dem Link: Onlineantrag Untersuchungsberechtigungsschein Beschreibung des Ablaufs Beantragung online: Rufe den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melde Dich mit Deinem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und gib die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhältst Du innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Deines Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich): Bitte komm zu uns ins Bürgeramt, sofern Du in Lüdenscheid Deine Hauptwohnung hast, das ist mit oder ohne Termin möglich. Bitte bring ein Ausweisdokument mit. Du erhältst den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Deines Arzttermins dann durch uns. Auch Deine Eltern können den Untersuchungsberechtigungsschein für Dich online oder vor Ort im Bürgeramt beantragen. Ärztliche Untersuchung: Du darfst selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Du Dich untersuchen lassen möchtest. Vereinbare einen Termin mit Deiner Ärztin oder Deinem Arzt. Zeig in der Arztpraxis Deine UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Du ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen kannst. Dann geht es bei der Untersuchung schneller. Nach der Untersuchung erhältst Du eine Bescheinigung. Diese lege bitte Deiner Arbeitgeberin oder Deinem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a192c94563b060401a73c9d906ac63c1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgeramt (33)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-16 66

    Fax: 02351 / 17-17 17

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen, die Sie benötigen:

    • ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

    Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:

    • Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
    • Erhebungsbogen

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beantragung online:

    Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. 

     

    Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):

    Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

    Ärztliche Untersuchung:

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

     

    Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

     

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen. Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen, anderenfalls müssen Sie die Untersuchung wiederholen. Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Beschäftigungsbeginn muss die erste Nachuntersuchung erfolgen, wenn sie bis dahin noch unter 18 Jahre sind. Die Bescheinigung darüber müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber spätestens nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung übergeben.

    Kosten

    Hinweise für Lüdenscheid

    Es entstehen für Dich keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie ein Jahr nach der Erstuntersuchung immer noch unter 18 sind, müssen Sie erneut untersucht werden. Dafür benötigen Sie einen weiteren Untersuchungsberechtigungsschein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de