Untersuchungsberechtigungsscheine
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Untersuchungsberechtigungsschein online erstellen
Ab sofort bietet Ihnen die Stadt Dortmund einen neuen Online-Dienst an. Sie können sich ganz einfach online Ihren Untersuchungsberechtigungsschein erstellen. Hierfür benötigen Sie nur Ihren Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und die AusweisApp2. Sollten Sie trotzdem lieber persönlich bei den Bürgerdiensten vorbeikommen wollen, können Sie sich selbstverständlich auch einen Termin hierfür buchen. Wählen Sie dafür in der Terminbuchung "Einwohnermelde- und Kraftfahrzeugangelegenheiten" aus. Den Service "Untersuchungsberechtigungsschein" finden Sie unter dem Punkt "Express-Schalter Einwohnermeldeangelegenheiten".
Sollten Sie Ihre PIN nicht mehr parat haben, können Sie sich online eine neue PIN über den PIN-Rücksetzbrief beschaffen oder Ihre PIN kostenlos bei den Bürgerdiensten zurücksetzen lassen.
Allgemeine Informationen
- Wichtig, wenn eine minderjährige Person zum Beispiel eine Ausbildung beginnen möchte.
- Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt u. a. die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher.
- Jugendliche erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein für die vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen. Dieser Schein berechtigt zu einer kostenlosen Untersuchung.
Mögliche Untersuchungsberechtigungsscheine
- Erstuntersuchung, d.h. eine Untersuchung innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsaufnahme (§ 32 Abs. 1 JArbSchG).
- Nachuntersuchungen, d.h. Untersuchungen vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres (§ 33 Abs. 1 und 34 JArbSchG).
- Außerordentliche Nachuntersuchungen, d.h. für unabhängig von der regelmäßigen Nachuntersuchung vom Arzt zusätzlich angeordnete Nachuntersuchungen (§ 35 Abs. 1 JArbSchG).
- Untersuchungen auf Veranlassung der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Bergämter (§ 42 JArbSchG).
Voraussetzungen
- Die*der Jugendliche darf am Tag des Beginns der Beschäftigung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Hauptwohnung der*des Jugendlichen liegt im Gebiet der Stadt Dortmund.
- Oder - bei im Ausland lebenden Jugendlichen: Der Beschäftigungsort liegt in Dortmund.
Ablauf
- Untersuchungsberechtigungsscheine werden grundsätzlich den Jugendlichen selbst oder den Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Betreuer) ausgehändigt
- Gleichzeitig wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Er ist vom Jugendlichen bzw. den Eltern (Personensorgeberechtigten) auszufüllen und zu unterschreiben.
- Beide Papiere sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen. Der Arzt kann frei gewählt werden.
- In der Regel können Untersuchungsberechtigungsscheine nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatzschein ausgehändigt werden.
- Mehrfachausgaben sind jedoch möglich, wenn
- die Erstuntersuchung bereits erfolgte, aber erst nach mehr als einem Jahr erstmals eine Beschäftigung aufgenommen wurde oder
- bei einem Wechsel des Arbeitgebers die letzte Untersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung länger als ein Jahr zurückliegt oder
- der Arbeitgeber gewechselt wurde und deshalb eine Nachuntersuchung erforderlich wird.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Adresse
Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Adresse
Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Unterlagen, die Sie benötigen:
- ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
- Erhebungsbogen
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
§§ 32 ff Jugendarbeitsschutzgesetz
Verfahrensablauf
Beantragung online:
Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):
Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins
Ärztliche Untersuchung:
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.
Fristen
Hinweise für Dortmund
Die Ausstellung erfolgt sofort.
Kosten
Hinweise für Dortmund
Gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie ein Jahr nach der Erstuntersuchung immer noch unter 18 sind, müssen Sie erneut untersucht werden. Dafür benötigen Sie einen weiteren Untersuchungsberechtigungsschein.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023