Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Hinweise für Delbrück

    Für die ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung.

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Seit dem 01. Oktober 2023 haben Sie die Möglichkeit den Untersuchungsberechtigungsschein online zu beantragen!

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (z.B. eine Ausbildung), müssen Sie vorher ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Dafür müssen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein beim Bürgerbüro Ihrer Gemeinde beantragen. Durch die Untersuchung soll verhindert werden, dass Sie durch die Beschäftigung gesundheitlich oder entwicklungsmäßig gefährdet werden. Zum Beschäftigungsbeginn darf die Bescheinigung nicht älter als 14 Monate sein.

    Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Aufnahme der Beschäftigung müssen Sie sich einer ersten Nachuntersuchung unterziehen und die Bescheinigung hierüber erneut Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Die Nachuntersuchung soll feststellen, ob sich die Beschäftigung auf Ihre Gesundheit ausgewirkt hat. Die Nachuntersuchung kann dann nach Ablauf jeden weiteren Jahres freiwillig wiederholt werden bis Sie 18 Jahre alt sind (weitere Nachuntersuchungen).

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a192c94563b060401a73c9d906ac63c1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-190

    E-Mail: buergerbuero@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Delbrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 45

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250996137

    Fax: 02113842410

    E-Mail: digital@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Delbrück

    Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:

    • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

    Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:

    • Untersuchungsberechtigungsschein
    • Erhebungsbogen

    Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

    Für die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins über den Online-Dienst benötigen Sie ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Delbrück

    • der Hauptwohnsitz muss in Delbrück sein

    • Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Delbrück

    • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

    • Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)

    • Gemeinsamer Runderlass - Verfahren zur Durchführung und Abrechnung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Delbrück

    Beantragung vor Ort:

    Sie vereinbaren bei Ihrer zuständigen Behörde einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein und den Erhebungsbogen. Diese Dokumente müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor beschäftigungsbeginn vor.

    Beantragung online:

    Rufen Sie die Webseite für den Online-Antrag auf, indem Sie unter "Antragsformulare" den hinterlegten Link anklicken. Auf der Webseite für den Online-Antrag melden Sie sich anschließend mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben weitere Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können Sie speichern und ausdrucken.

    Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):

    Buchen Sie gerne hier online einen Termin und kommen Sie zur vereinbarten Zeit vorbei. Selbstverständlich können Sie auch ohne vorherigen Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins.

    Ärztliche Untersuchung:

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

    Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (auf dem Handy oder als Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken und von der erziehungsberechtigten Person ausfüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen. Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen, anderenfalls müssen Sie die Untersuchung wiederholen. Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Beschäftigungsbeginn muss die erste Nachuntersuchung erfolgen, wenn sie bis dahin noch unter 18 Jahre sind. Die Bescheinigung darüber müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber spätestens nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung übergeben.

    Kosten

    Hinweise für Delbrück

    Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins erfolgt gebührenfrei.

    Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen den Untersuchungsberechtigungsschein beantragen und Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin aushändigen, damit diese/r die Untersuchungskosten erstattet bekommt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie ein Jahr nach der Erstuntersuchung immer noch unter 18 sind, müssen Sie erneut untersucht werden. Dafür benötigen Sie einen weiteren Untersuchungsberechtigungsschein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de