Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Beschreibung
Hinweise für Minden
Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die in das Berufsleben einsteigen, müssen vor Beginn der Beschäftigung ärztlich untersucht werden. Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der online oder bei der Gemeinde am Wohnort beantragt werden muss. Für die Untersuchung hat die junge Person freie Arztwahl.
Um von den Kosten für die Untersuchung befreit zu werden, muss bei der Ärztin oder dem Arzt der Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt werden. Damit wird nachgewiesen, dass die jugendliche Arbeitnehmerin bzw. der jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren alt ist.
Mit dem bereitgestellten Onlinedienst kann der Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) einfach und schnell beantragt werden. Ein Behördenbesuch ist nicht erforderlich, der digitale UBS steht sofort auf dem Smartphone zur Verfügung. Alternativ ist eine Beantragung auch weiter im Bürgerbüro möglich. Eine vorherige Terminbuchung zur Vermeidung von Wartezeiten wird empfohlen.
Ein Untersuchungsberechtigungsschein wird nicht ausgestellt, wenn
- das 18. Lebensjahr bis zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns vollendet wird oder
- es sich um geringfügige oder nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigungen mit leichten Arbeiten handelt, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für die Jugendliche bzw. den Jugendlichen zu befürchten sind.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Minden
Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:
- ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)
Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Erhebungsbogen
Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.
- Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion (Online-Antrag)
Hinweis: Bei allen nach dem 15.07.2017 ausgestellten Personalausweisen ist die eID-Funktion bereits aktiviert.
- gültiges Ausweisdokument (Antrag im Einwohnermeldeamt)
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Minden
Beantragung vor Ort:
Sie vereinbaren bei Ihrer zuständigen Behörde einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein und den Erhebungsbogen. Diese Dokumente müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor beschäftigungsbeginn vor.
Beantragung online:
Rufen Sie den Online-Antrag auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. Hier geht es zum Erklärvideo.
Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):
Vereinbaren Sie über unsere Online-Terminvergabe einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie ein Jahr nach der Erstuntersuchung immer noch unter 18 sind, müssen Sie erneut untersucht werden. Dafür benötigen Sie einen weiteren Untersuchungsberechtigungsschein.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023