Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Barntrup

    Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung) braucht die/der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser Berechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt werden.

    Der/Die Jugendliche muss seinen/ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Barntrup haben. Beim Wechsel des Arbeitgebers ist die erneute Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines möglich. Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden. Die Arztwahl ist frei.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fdaba8ed940dfa6d731d7c1efe0fb0e6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 32

    32683 Barntrup

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05263 409-222

    Fax: 05263 409-249

    E-Mail: buergerbuero@barntrup.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Barntrup

    • ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

    Voraussetzungen

    Hinweise für Barntrup

    Sie sind unter 18 Jahre alt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Barntrup

    Beantragung online:

    Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

     

    Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):

    Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

     

    Ärztliche Untersuchung:

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

     

    Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

     

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen. Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen, anderenfalls müssen Sie die Untersuchung wiederholen. Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Beschäftigungsbeginn muss die erste Nachuntersuchung erfolgen, wenn sie bis dahin noch unter 18 Jahre sind. Die Bescheinigung darüber müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber spätestens nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung übergeben.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Barntrup

    Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:

    • Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
    • Erhebungsbogen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de