Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Jugendliche unter 18 Jahren müssen vor Beginn einer Berufsausbildung nach den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen. Für diese Untersuchung benötigen sie einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann sofort mitgenommen werden, die Ausgabe wird in den Meldeunterlagen vermerkt.
Die Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen für eine Nachuntersuchung kann nur erfolgen, wenn eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Fortbestehen der Ausbildung vorliegt.
Achtung! Das Verfahren zur Durchführung und Abrechnung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz wurde zum 01.10.2023 umgestellt, siehe Rubrik "Onlinedienstleistungen". Über den Onlinedienst können Untersuchungsberechtigungsscheine für Erstuntersuchungen sowie für Nachuntersuchungen beantragt werden.
Sie können nun Ihre UBS-ID online erstellen bzw. abrufen und den Erhebungsbogen online herunterladen. Bei Ihrem Arztbesuch legen Sie die UBS-ID und den ausgefüllten Erhebungsbogen vor, damit die Untersuchung erfolgen und (für Sie kostenfrei) mit der zuständigen Behörde abgerechnet werden kann.
In einer Übergangsfrist können Sie weiterhin den Untersuchungsberechtigungs-schein auf Papier im zuständigen Bürgerbüro beantragen. Auch nach Ablauf dieser Übergangsfrist kann das Bürgerbüro Sie bei der Einrichtung der UBS-ID unterstützen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:
- ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)
Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Erhebungsbogen
Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.
Bei persönlicher Antragsstellung:
- persönliche Vorsprache der antragstellenden Person oder einer gesetzlichen Vertretung (Elternteil, erziehungsberechtigte Person) erforderlich
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass).
Bei schriftlicher Antragsstellung:
- formloser Antrag
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
Verfahrensablauf
Hinweise für Löhne
Beantragung vor Ort:
Sie vereinbaren bei Ihrer zuständigen Behörde einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein und den Erhebungsbogen. Diese Dokumente müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor beschäftigungsbeginn vor.
Fristen
Kosten
Hinweise für Löhne
Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsschein ist für Sie kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie ein Jahr nach der Erstuntersuchung immer noch unter 18 sind, müssen Sie erneut untersucht werden. Dafür benötigen Sie einen weiteren Untersuchungsberechtigungsschein.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023
Stichwörter
Hinweise für Löhne