Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Beschreibung
Hinweise für Kirchlengern
Über folgende Wege können Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- persönlich im Bürgerbüro.
- online über die Onlinedienstleistung "Untersuchungsberechtigungsschein beantragen". (seit dem 01.10.2023)
Hinweise zum Onlinedienst
- Ab dem 01.10.2023 steht der neue Onlinedienst zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins für Sie zur Verfügung.
- Mit diesem können Sie Ihre UBS-ID online erstellen bzw. abrufen und den Erhebungsbogen online herunterladen.
- Bei Ihrem Arztbesuch legen Sie die UBS-ID und den ausgefüllten Erhebungsbogen vor, damit die Untersuchung erfolgen und (für Sie kostenfrei) mit der zuständigen Behörde abgerechnet werden kann.
- Die Beantragung soll ab dem 01.10.2023 grundsätzlich online erfolgen.
- Das Bürgerbüro kann Sie auch bei der Nutzung des Onlinedienstes unterstützen. Besuchen Sie uns hierzu gerne im Bürgerbüro.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Gemeinde Kirchlengern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0522375730
E-Mail: digital@kirchlengern.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kirchlengern
Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:
- ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)
Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Erhebungsbogen
Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.
Bei persönlicher Antragstellung:
- persönliche Vorsprache der antragstellenden Person oder einer gesetzlichen Vertretung (Elternteil, erziehungsberechtigte Person).
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass).
Bei Nutzung des Onlinedienstes:
- Online-Ausweisfunktion
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kirchlengern
Verfahrensablauf
Hinweise für Kirchlengern
Beantragung vor Ort:
Sie vereinbaren bei Ihrer zuständigen Behörde einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein und den Erhebungsbogen. Diese Dokumente müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor beschäftigungsbeginn vor.
Fristen
Kosten
Hinweise für Kirchlengern
- Die Ausstellunge des Untersuchungsberechtigungsscheines ist kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie ein Jahr nach der Erstuntersuchung immer noch unter 18 sind, müssen Sie erneut untersucht werden. Dafür benötigen Sie einen weiteren Untersuchungsberechtigungsschein.
Weitere Informationen
Hinweise für Kirchlengern
Untersuchungsberechtigungschein für eine Nachuntersuchung
- Die Ausstellung eines weiteren Untersuchungsberechtigungsscheins für eine Nachuntersuchung ist spätestens bis zum Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres möglich, sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Die Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen für eine Nachuntersuchung kann nur erfolgen, wenn eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Fortbestehen der Ausbildung vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023
Stichwörter
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