Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Steinhagen

    Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines/r Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem/der Arbeitgeber/in eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung kann der/die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten. Beim Wechsel des Arbeitgebers ist eine erneute Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines möglich.

    Seit dem 01.10.2023 ist die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorrangig online unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de vorzunehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Verfahrensablauf.

     

    In Ausnahmefällen ist die Beantragung in der Bürgerberatung möglich.

    Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f22a84e513af5d7b5bcf458b38b00452

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Steinhagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Pulverbach 25

    33803 Steinhagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 052049970

    Fax: 05204997225

    E-Mail: info@steinhagen.de

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Pulverbach 25

    33803 Steinhagen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinhagen

    Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:

    • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

    Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:

    • Untersuchungsberechtigungsschein
    • Erhebungsbogen

    Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

    • Personalausweis (Kinderpass, Reisepass)
    • bei Nachuntersuchungen: Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers mit folgenden Angaben: Beginn der Ausbildung und voraussichtliches Ende der Ausbildung

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Steinhagen

    Beantragung vor Ort:

    Sie vereinbaren bei Ihrer zuständigen Behörde einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein und den Erhebungsbogen. Diese Dokumente müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor beschäftigungsbeginn vor.

    Beantragung online:

    Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

    Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):

    Vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins in unserem Bürgerbüro. Den Termin können Sie hier buchen. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

    Ärztliche Untersuchung:

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

    Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

     

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen. Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen, anderenfalls müssen Sie die Untersuchung wiederholen. Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Beschäftigungsbeginn muss die erste Nachuntersuchung erfolgen, wenn sie bis dahin noch unter 18 Jahre sind. Die Bescheinigung darüber müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber spätestens nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung übergeben.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie ein Jahr nach der Erstuntersuchung immer noch unter 18 sind, müssen Sie erneut untersucht werden. Dafür benötigen Sie einen weiteren Untersuchungsberechtigungsschein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Steinhagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de