Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Jugendliche Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer unter 18 Jahren müssen vor Aufnahme einer Beschäftigung von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht werden (ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz).
Bei geringfügigen oder nicht länger als zwei Monate dauernden Beschäftigungen mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für die Jugendliche bzw. den Jugendlichen zu befürchten sind, ist eine Untersuchung nicht erforderlich.
Die Untersuchung kann von jeder Hausärztin oder jedem Hausarzt durchgeführt werden.
Um von den Kosten für die Untersuchung befreit zu werden, muss ein sogenannter Untersuchungsberechtigungsschein bei der Ärztin bzw. beim Arzt vorgelegt werden. Damit wird nachgewiesen, dass die jugendliche Arbeitnehmerin bzw. der jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren alt ist.
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Ansprechpartner
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:
- ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)
Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Erhebungsbogen
Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Beantragung vor Ort:
Sie vereinbaren bei Ihrer zuständigen Behörde einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein und den Erhebungsbogen. Diese Dokumente müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor beschäftigungsbeginn vor.
- Den Antrag können Sie selbst online stellen. Für die Antragstellung benötigen Sie die bund ID.
- Alternativ können Sie den Antrag persönlich in der Bürgerberatung stellen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.
- Hat die minderjährige Jugendliche bzw. der minderjährige Jugendliche ein eigenes Ausweisdokument, kann der Antrag allein gestellt werden.
- Der Antrag kann auch durch einen Elternteil gestellt werden. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bielefeld
Nach erfolgreicher Antragstellung wird der Untersuchungsberechtigungsschein sofort als PDF zur Verfügung gestellt (bei der Online-Antragstellung) bzw. vor Ort ausgehändigt (bei der Antragstellung in der Bürgerberatung).
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
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Nachuntersuchung: Ist die jugendliche Arbeitnehmerin bzw. der jugendliche Arbeitnehmer bei einer eventuellen Nachuntersuchung immer noch unter 18 Jahren alt, muss erneut ein Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt werden.
Fachärztliche Ergänzungsuntersuchung: Hierfür wird kein gesonderter Untersuchungsberechtigungsschein ausgegeben.
Die Kassenärztliche Vereinigung prüft nach Rechnung der Ärztin bzw. des Arztes, ob für die 1. Untersuchung ein Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegen hat.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023
Stichwörter
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