Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Beschreibung
Hinweise für Waltrop
Der Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein) wird zur Vorlage bei der Einstellungsuntersuchung für Jugendliche unter 18 Jahren vor Beginn einer Ausbildung benötigt.
Voraussetzung für die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines ist, dass die zu untersuchende Person zwischen 14 und 18 Jahre alt ist und dass der Hauptwohnsitz in Waltrop liegt.
Untersuchungsberechtigungsscheine werden aus folgenden Anlässen ausgestellt:
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben,
- erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung,
- Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung,
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes,
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes / Bergamtes.
Beantragung online:
Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):
Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins
Ärztliche Untersuchung:
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +4923099300 (Telefonzentrale)
Fax: +49 (0) 2309 930-358
E-Mail: buergerbuero@waltrop.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waltrop
Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:
- ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)
Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Erhebungsbogen
Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waltrop
Verfahrensablauf
Hinweise für Waltrop
Beantragung vor Ort:
Sie vereinbaren bei Ihrer zuständigen Behörde einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein und den Erhebungsbogen. Diese Dokumente müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor beschäftigungsbeginn vor.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie ein Jahr nach der Erstuntersuchung immer noch unter 18 sind, müssen Sie erneut untersucht werden. Dafür benötigen Sie einen weiteren Untersuchungsberechtigungsschein.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023