Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Beschreibung
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (also Personen ab dem 15. Lebensjahr, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung kann der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten. Beim Wechsel des Arbeitgebers ist eine erneute Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines möglich. Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden. Zuständig ist die Meldebehörde am Ort der Hauptwohnung.
Sinn und Zweck der Untersuchungen ist zu verhindern, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden. Die Jugendlichen können den die Untersuchung durchführenden Arzt frei wählen.
Online Abruf des digitalen UBS durch Generierung einer UBS-ID: Anbei der Link zum Online-Dienst Untersuchungsberechtigungsschein (UBS):
https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de
Alternativ ist es den Antragstellenden weiter möglich, die UBS-ID bei den örtlichen Ordnungsbehörden (kommunales Bürgerbüro) persönlich zu beantragen. Auch in diesem Fall erfolgt die Ausgabe des UBS entsprechend den gesetzlichen Regelungen zur Förderung der elektronischen Verwaltung digital. Hierzu unterstützt die Sachbearbeitung die Antragstellenden, indem sie die digitale Anmeldung und Antragstellung im Online-Dienst „Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)“ gemeinsam mit der beziehungsweise dem Jugendlichen oder der sorgeberechtigten Person durchführt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02368/691 -264, -265, -269, -271, -285
Fax: 02368 / 691 - 298
E-Mail: Buergerbuero@Oer-Erkenschwick.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Unterlagen, die Sie benötigen: Ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (für den Online-Dienst).
Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten: Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den Erhebungsbogen.
Formulare
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Der vom Arzt auszufüllende Vordruck ist über den Online-Dienst und im Bürgerbüro erhältlich.
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Beantragung online:
Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):
Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins
Ärztliche Untersuchung:
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.
Fristen
Kosten
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Die Ausgabe der UBS und der Erhebungsbögen erfolgt gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie ein Jahr nach der Erstuntersuchung immer noch unter 18 sind, müssen Sie erneut untersucht werden. Dafür benötigen Sie einen weiteren Untersuchungsberechtigungsschein.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023