Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Beschreibung
Hinweise für Datteln
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres in das Berufsleben einsteigen, müssen vor Beginn der Beschäftigung ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der bei der Gemeinde am Wohnort beantragt werden muss.
Die Jugendlichen haben die freie Arztwahl.
Nach Beschäftigungsbeginn folgt zwischen dem zehnten und zwölften Monat die erste Nachuntersuchung, sofern die junge Person weiterhin unter 18 ist.
Hinweise zur Beantragung:
Online
Sie können den Untersuchungsberechtigungsschein bequem von Zuhause online beantragen. Melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion* an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Online-Beantragung. Lediglich für Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht über eine Online-Ausweisfunktion verfügen, kann ein Untersuchungsberechtigungsschein im Bürgerbüro ausgestellt werden.
*Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN. Beides können Sie bei Bedarf mit dem PIN-Rücksetzbrief kostenlos bestellen. Ihr Brief mit dem Aktivierungscode und neuer PIN wird an Ihre Meldeadresse gesendet.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Datteln
Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:
- ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)
Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Erhebungsbogen
Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.
gültiges Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
Voraussetzungen
Hinweise für Datteln
Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als zwei Monate.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Datteln
Verfahrensablauf
Hinweise für Datteln
Beantragung vor Ort:
Sie vereinbaren bei Ihrer zuständigen Behörde einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein und den Erhebungsbogen. Diese Dokumente müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor beschäftigungsbeginn vor.
Fristen
Kosten
Hinweise für Datteln
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie ein Jahr nach der Erstuntersuchung immer noch unter 18 sind, müssen Sie erneut untersucht werden. Dafür benötigen Sie einen weiteren Untersuchungsberechtigungsschein.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023