Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Alfter

    Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind. Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrer Firma vorlegen.

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_45780cc39a913d2f1319133b9b97df0d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 7

    53347 Alfter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 6484-214

    E-Mail: buergerbuero@alfter.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alfter

    Für die Online-Beantragung müssen Sie über einen freigeschalteten Online-Personalausweis, ein NFC-Lesegerät (jedes moderne Smartphone) und eine installierte Ausweis-App 2 verfügen. Unterlagen müssen Sie bei der elektronischen Beantragung nicht bereithalten.

    Bei der persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

    • Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass bei Antragstellung durch die Auszubildende oder den Auszubildenden
    • Personalausweis oder Reisepass bei Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Bevollmächtigten
    • Bei einer Nachuntersuchung: Bestätigung des Arbeitgebers über das bestehende Ausbildungsverhältnis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alfter

    • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt.
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als zwei Monate

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Alfter

    Sie müssen sich mittels des Online-Personalausweises authentisieren. Dadurch werden Ihre persönlichen Angaben sowie der Wohnort direkt übernommen und Sie müssen nur noch Angaben zur Art der Untersuchung (Erstuntersuchung, erste Nachuntersuchung, außerordentliche Untersuchung, etc.) und zum voraussichtlichen Beschäftigungsbeginn machen.

    Wenn Ihr online oder persönlich gestellter Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Gemeinde Alfter an Ihre Meldeadresse zugesendet. Diesen müssen Sie zu der ärztlichen Untersuchung mitbringen. Die hierauf vermerkte UBS-ID ist für den Arzt für die Abrechnung Ihrer Untersuchung besonders wichtig.

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

    Fristen

    Hinweise für Alfter

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.

    Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen, anderenfalls müssen Sie die Untersuchung wiederholen.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter

    Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Beschäftigungsbeginn muss die erste Nachuntersuchung erfolgen, wenn Sie bis dahin noch unter 18 Jahre alt sind. Dafür benötigen Sie einen weiteren Untersuchungsberechtigungsschein. Diesen müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber spätestens nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung übergeben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alfter

    Weitere Informationen zu den ärztlichen Untersuchungen erhalten Sie auf der Seite des MAGS NRW.

    Informationen zum Online-Ausweis stellt das Bundesministerium des Innern bereit, Informationen zur Ausweis-App 2 gibt es auf der Internetseite der Ausweis-App 2.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Alfter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de