Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein - Beantragung

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Jugendliche, die in einen neuen Job starten, müssen dem Einstellungsbetrieb einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung vorlegen, den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein (USB).

    Ab 16 Jahre können Jugendliche selbst (oder ein sorgeberechtigtes Elternteil) den USB ganz einfach online beantragen.

    Voraussetzung ist, dass ein gültiger Personalausweis mit eID vorliegt.

    Sollte eine digitale Beantragung nicht möglich sein, so hilft die Einwohnermeldeabteilung gerne weiter und beantragt für die Jugendliche/den Jugendlichen den USB.

    Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a192c94563b060401a73c9d906ac63c1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeabteilung (30-2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    Bei Beantragung von dem Teenager selbst:

    • Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung. Für Personen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

    Bei Beantragung durch einen sorgeberechtigten Elternteil zusätzlich:

    • Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung des sorgeberechtigten Elternteils. Für Personen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beantragung online:

    Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. 

     

    Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):

    Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

    Ärztliche Untersuchung:

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

     

    Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

     

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen. Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen, anderenfalls müssen Sie die Untersuchung wiederholen. Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Beschäftigungsbeginn muss die erste Nachuntersuchung erfolgen, wenn sie bis dahin noch unter 18 Jahre sind. Die Bescheinigung darüber müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber spätestens nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung übergeben.

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Es werden keine Gebühren erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Antragsberechtigt sind nur Jugendliche unter 18 Jahren.

    Die Kosten für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz werden vom Land nur erstattet, wenn dem ärztlichen Fachpersonal der USB vorgelegt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de