Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein/e Jugendliche*r, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er/sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist. Hierzu benötigt er/sie einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein, den das Bürgerbüro ausstellt, wenn der/die Jugendliche in Düren seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.

    Notwendige Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Untersuchungsberechtigungsschein online beantragen mit dem Personalausweis

    Mit dem Personalausweis, Smartphone und der AusweisApp 2 kann der Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) nun auch online beantragt werden. Zu finden ist der Onlineantrag unter unseren "Onlinedienstleistungen" (rechter Kasten).

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_577d82354593cee7c457a05fa7276fab

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Düren

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 16

    52351 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0242122 1050 000

    Fax: 0242122 18258

    E-Mail: amt50@kreis-dueren.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2000

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Düren

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 34

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 252708

    Fax: 02421 251802707

    E-Mail: grundsicherung@dueren.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Düren

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421252000

    E-Mail: buergerbuero@dueren.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen. Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen, anderenfalls müssen Sie die Untersuchung wiederholen. Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Beschäftigungsbeginn muss die erste Nachuntersuchung erfolgen, wenn sie bis dahin noch unter 18 Jahre sind. Die Bescheinigung darüber müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber spätestens nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung übergeben.

    Kosten

    Hinweise für Düren

    Ein Untersuchungsberechtigungsschein ist kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie ein Jahr nach der Erstuntersuchung immer noch unter 18 sind, müssen Sie erneut untersucht werden. Dafür benötigen Sie einen weiteren Untersuchungsberechtigungsschein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Düren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de