Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher. Für die vorgeschriebenen Untersuchungen werden an Jugendliche Scheine ausgestellt, die zu einer kostenlosen Untersuchung berechtigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c29ffbff816ddd939fdd82750d8b19d7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    33-1 Bürgerbüros

    Adresse

    Hausanschrift

    Gasstraße 22

    42657 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-3201

    E-Mail: buergerbuero@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Solingen

    Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

    Voraussetzungen

    Hinweise für Solingen

    Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.

    Ab 16 Jahren kann man den Untersuchungsberechtigungsschein selbst beantragen. Unter 16 Jahren und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können auch die Erziehtungsberechtigten den Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Solingen

    JArbSchG - Jugendarbeitsschutzgesetz

    JArbSchUV Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Solingen

    Sie melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.  

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen. Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen, anderenfalls müssen Sie die Untersuchung wiederholen. Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Beschäftigungsbeginn muss die erste Nachuntersuchung erfolgen, wenn sie bis dahin noch unter 18 Jahre sind. Die Bescheinigung darüber müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber spätestens nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung übergeben.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Solingen

    Nach erfolgreicher Antragstellung wird das zur Untersuchung berechtigende Dokument sofort ausgestellt

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie ein Jahr nach der Erstuntersuchung immer noch unter 18 sind, müssen Sie erneut untersucht werden. Dafür benötigen Sie einen weiteren Untersuchungsberechtigungsschein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Solingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de