Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Einfache Sprache: Untersuchungsberechtigungsschein

    Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger/innen bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

    Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:

    • Erste Nachuntersuchung
    • Weitere Nachuntersuchung
    • Außerordentliche Nachuntersuchung

     

    Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss sich eine sorgeberechtigte Person über den Online-Dienst registrieren und dort mittel eID-Funktion des elektronischen Personalausweises inkl. PIN über die BundID authentifizieren. Für den elektronischen Personalausweis benötigen Sie / benötigt ihr auch ein Lesegerat oder Smartphone sowie die AusweisAPP, um die Authentifizierung durchzuführen.

    Jugendliche und junge Erwachsene (ab 16 Jahren) mit eigenen Ausweipapieren, eID-Funktion, PIN, Smartphone, AusweisAPP sowie BundID können den Online-Dienst eigenständig nutzen. Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4b7f05c7187bbf5920fb4357410fffcb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Mönchengladbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4-8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25 56789

    Fax: 02161 25 53195

    E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-54321

    Fax: 02161 25-53195

    Version

    Technisch geändert am 03.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:

    • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

    Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:

    • Untersuchungsberechtigungsschein
    • Erhebungsbogen

    Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

    • Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beantragung vor Ort:

    Sie vereinbaren bei Ihrer zuständigen Behörde einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein und den Erhebungsbogen. Diese Dokumente müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor beschäftigungsbeginn vor.

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen. Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen, anderenfalls müssen Sie die Untersuchung wiederholen. Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Beschäftigungsbeginn muss die erste Nachuntersuchung erfolgen, wenn sie bis dahin noch unter 18 Jahre sind. Die Bescheinigung darüber müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber spätestens nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung übergeben.

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie ein Jahr nach der Erstuntersuchung immer noch unter 18 sind, müssen Sie erneut untersucht werden. Dafür benötigen Sie einen weiteren Untersuchungsberechtigungsschein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de