Glücksspiel veranstalten und vermitteln ErlaubnisOnline erledigen

    Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Genehmigungen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Stadtfesten, Weihnachtsmärkten sowie von Straßenfesten sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Flächen.

    Der Antrag zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung ist rechtzeitig (circa sechs Wochen vor der Veranstaltung) schriftlich mit Angaben über Standort, Art, Umfang und Dauer der Nutzung beim Fachbereich Öffentliche Ordnung zu beantragen.

    Je nach Art der jeweiligen Veranstaltung sind folgende ordnungsbehördliche Erlaubnisse erforderlich:- Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze).
    - Sperrgenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung, wenn zur Durchführung der Veranstaltung bestimmte Bereiche gesperrt werden müssen.
    - Gestattung nach dem Gaststättengesetz, wenn aus Anlass der Veranstaltung alkoholische Getränke angeboten werden.
    - Ausnahme nach dem LlmschG, wenn Musikdarbietungen stattfinden oder Durchsagen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgen, durch die andere belästigt werden können.
    - Festsetzung nach der Gewerbeordnung, wenn außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten ein Jahrmarkt oder Spezialmarkt mit Warenverkauf stattfindet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c476854ef47265f02f3adea9690242dc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 44/2 - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Fristen

    Hinweise für Herne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr
    Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de