Glücksspiel veranstalten und vermitteln ErlaubnisOnline erledigen

    Glücksspiel veranstalten Erlaubnis

    Hinweise für Moers

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Wer eine Lotterie oder Ausspielung veranstalten möchte, benötigt grundsätzlich hierfür eine Genehmigung, die bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Telefon: 02 11 / 475-0, zu beantragen ist.

    Ausnahme hiervon ist die vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erlassene "Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen", die seit dem 01.01.2008 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Kleine Lotterien und Ausspielungen ohne besondere Einzelerlaubnis durchzuführen. Es besteht jedoch eine Anzeigepflicht gegenüber dem Fachdienst Ordnung.

    Die Gültigkeit der Allgemeinen Erlaubnis ist vom Innenministerium befristet worden. Sie tritt am 31.12.2012 außer Kraft.

    Die Voraussetzungen, unter denen eine Kleine Lotterie oder Ausspielung durchgeführt werden kann, finden Sie im rechts stehenden Merkblatt.

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    04.1 Fachdienst - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-635

    Fax: 0 28 41 / 201-1 68 88

    E-Mail: Ordnung@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Landesimmissionsschutzgesetz, Kampfmittel)

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de