Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet BeurkundungOnline erledigen

    Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes

    Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie nach der Geburt des Kindes darauf verzichten, einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf sich zu stellen. Dies können Sie schon vor der Geburt erklären.

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Wenn Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht der Mutter das alleinige Sorgerecht für das minderjährige Kind zu. Das bedeutet, dass sie die gesetzliche Vertreterin des Kindes ist. Möchten beide Elternteile die elterliche Sorge übernehmen, können sie dies vor oder nach der Geburt ihres Kindes freiwillig erklären. Diese so genannte Sorgeerklärung können Sie beim Jugendamt oder bei einem Notar beurkunden lassen. 

    Außerdem können wir Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge vorliegt (Negativattest).

    Zuständigkeiten:

    Buchstaben (Familienname des Kindes) A bis K - Frau Hinrichs

    Buchstaben (Familienname des Kindes) L bis Z - Frau Schmitz

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_21d23c5721bca5742071240eb0bdc5f0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Familie und Jugend

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis (Personalausweis ,Reisepass oder vergleichbares Dokument)
    • Nachweis der Vaterschaft (Geburtsurkunde des Kindes, entweder mit Eintrag des Vaters oder Anerkennungserklärung des Vaters plus Bestätigung der Mutter über die Vaterschaft)

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen der Vater des Kindes sein. Ist die Vaterschaft noch nicht rechtswirksam festgestellt, müssen Sie glaubhaft machen können der Vater des Kindes zu sein.

    Beispielsweise könnte die Mutter bestätigen, dass nur Sie als Vater des Kindes in Betracht kommen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen nachweisen, dass Sie der Vater des Kindes sind. Als Nachweis kann eine Geburtsurkunde des Kindes dienen, in der Sie als Vater eingetragen sind. Ist das Kind noch nicht geboren, müssen Sie glaubhaft machen, der Vater des Kindes zu sein (siehe Voraussetzungen). Gleiches gilt, wenn Ihre Vaterschaft nach der Geburt des Kindes noch nicht rechtswirksam festgestellt worden ist.

    Die Person, die die Urkunde aufnimmt, klärt Sie über die Rechtswirkung der Urkunde auf.

    Für die Beurkundung im Jugendamt ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

    Die Urkunde wird dann an das Familiengericht übersandt. Die Einwilligung bzw. der Verzicht wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist.

    Sowohl die Einwilligung als auch der Verzicht sind unwiderruflich. Das heißt, auch wenn Sie Ihre Meinung ändern sollten, können Sie nicht von den beurkundeten Erklärungen zurücktreten.

    Fristen

    Einen Verzicht auf die Übertragung des Sorgerechts kann der nicht mit der Mutter verheiratete Vater erst nach der Geburt des Kindes beurkunden lassen.

    Seine Einwilligung in die Adoption kann der nicht mit der Mutter verheiratete und nicht sorgeberechtigte Vater dagegen bereits vor der Geburt des Kindes beurkunden lassen. Ansonsten können Mutter und Vater – getrennt oder gemeinsam – die notarielle Einwilligung in die Adoption ihres Kindes frühestens acht Wochen nach der Geburt erteilen.

    Bearbeitungsdauer

    Die erforderlichen rechtlichen Belehrungen und Fragen, die Sie ggf. vor der Beurkundung klären möchten, erfordern einen zeitlichen Aufwand, der in jedem Einzelfall anders ist. Hinzu kommt eine eventuelle Wartezeit vor Ort.

    Es ist empfehlenswert, einen Termin für die Beurkundung zu vereinbaren.

    Kosten

    Für die notarielle Beurkundung entstehen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die genaue Höhe der Kosten kann Ihnen das Notariat vor der Beurkundung mitteilen.

    Die öffentliche Beurkundung der Verzichtserklärung vor der Urkundsperson eines Jugendamtes ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Einwilligung in die Adoption muss notariell (also von einer Notarin oder einem Notar) beurkundet werden.

    Die Verzichtserklärung muss öffentlich beurkundet werden. Das ist ebenfalls in einem Notariat möglich, aber beispielsweise auch in einem Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 30.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de