Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes
Hinweise für Kamen
Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie nach der Geburt des Kindes darauf verzichten, einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf sich zu stellen. Dies können Sie schon vor der Geburt erklären.
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Beurkundungen durch das Jugendamt
Beim Jugendamt können folgende Beurkundungen kostenlos für Sie durchgeführt werden:
- Vaterschaftsanerkennungen für Kinder, deren Eltern bei Geburt nicht miteinander verheiratet waren (auch vorgeburtlich möglich)
- Zustimmung der Mutter, der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes zur Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmung des Ehemannes der Mutter zum Vaterschaftsanerkenntnis (gilt für ein Kind, das während einer bestehenden Ehe von einem anderen Mann abstammt)
- Mutterschaftsanerkenntnis (nur für einige Nationalitäten, z.B. Italien, erforderlich)
- Unterhaltsverpflichtungen bzw. -abänderungen
- Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge, sog. Gemeinsame Sorgeerklärung (auch vorgeburtlich möglich)
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes oder Geburtsanzeige
- bei vorgeburtlichen Beurkundungen: den Mutterpass
- bei Unterhaltsverpflichtungen: Schreiben des Rechtsanwaltes oder Jugendamtes zu der zu beurkundenden Unterhaltsverpflichtung
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass und Nachweis des Aufenthaltsstatus
Die Notwendigkeit weiterer Unterlagen erfragen Sie bitte im Einzelfall direkt bei der Terminvergabe.
Formulare
Keine
Voraussetzungen
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Sie müssen der Vater des Kindes sein. Ist die Vaterschaft noch nicht rechtswirksam festgestellt, müssen Sie glaubhaft machen können der Vater des Kindes zu sein.
Beispielsweise könnte die Mutter bestätigen, dass nur Sie als Vater des Kindes in Betracht kommen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Kamen
Sie müssen nachweisen, dass Sie der Vater des Kindes sind. Als Nachweis kann eine Geburtsurkunde des Kindes dienen, in der Sie als Vater eingetragen sind. Ist das Kind noch nicht geboren, müssen Sie glaubhaft machen, der Vater des Kindes zu sein (siehe Voraussetzungen). Gleiches gilt, wenn Ihre Vaterschaft nach der Geburt des Kindes noch nicht rechtswirksam festgestellt worden ist.
Die Person, die die Urkunde aufnimmt, klärt Sie über die Rechtswirkung der Urkunde auf.
Für die Beurkundung im Jugendamt ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Die Urkunde wird dann an das Familiengericht übersandt. Die Einwilligung bzw. der Verzicht wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist.
Sowohl die Einwilligung als auch der Verzicht sind unwiderruflich. Das heißt, auch wenn Sie Ihre Meinung ändern sollten, können Sie nicht von den beurkundeten Erklärungen zurücktreten.
Fristen
Hinweise für Kamen
Einen Verzicht auf die Übertragung des Sorgerechts kann der nicht mit der Mutter verheiratete Vater erst nach der Geburt des Kindes beurkunden lassen.
Seine Einwilligung in die Adoption kann der nicht mit der Mutter verheiratete und nicht sorgeberechtigte Vater dagegen bereits vor der Geburt des Kindes beurkunden lassen. Ansonsten können Mutter und Vater – getrennt oder gemeinsam – die notarielle Einwilligung in die Adoption ihres Kindes frühestens acht Wochen nach der Geburt erteilen.
Bearbeitungsdauer
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Die erforderlichen rechtlichen Belehrungen und Fragen, die Sie ggf. vor der Beurkundung klären möchten, erfordern einen zeitlichen Aufwand, der in jedem Einzelfall anders ist. Hinzu kommt eine eventuelle Wartezeit vor Ort.
Es ist empfehlenswert, einen Termin für die Beurkundung zu vereinbaren.
Kosten
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Für die notarielle Beurkundung entstehen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die genaue Höhe der Kosten kann Ihnen das Notariat vor der Beurkundung mitteilen.
Die öffentliche Beurkundung der Verzichtserklärung vor der Urkundsperson eines Jugendamtes ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Einwilligung in die Adoption muss notariell (also von einer Notarin oder einem Notar) beurkundet werden.
Die Verzichtserklärung muss öffentlich beurkundet werden. Das ist ebenfalls in einem Notariat möglich, aber beispielsweise auch in einem Jugendamt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 30.03.2023
Stichwörter
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