Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes
Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie nach der Geburt des Kindes darauf verzichten, einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf sich zu stellen. Dies können Sie schon vor der Geburt erklären.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes der Stadt Hamm ist Ihr Ansprechpartner im Verfahren der Adoption eines Minderjährigen. Hierbei kann es sich um die Aufnahme eines fremden Kindes durch ein Bewerberehepaar handeln, um ein Stiefelternadoptionsverfahren oder um die Adoption einer verwandten Person.
Im Vorfeld der Adoption bieten wir Ihnen kostenlose Beratung (Rechtsfolgen der Adoption, Kosten für das Verfahren, formelle Voraussetzungen, Motivationsklärung), anschließend die Begleitung im Adoptionsverfahren (Auswahl von Adoptiveltern, Seminare zur Vorbereitung auf die Aufnahme eines Kindes, Überprüfung der Eignung bei Eltern und Kind, Erstellung der gutachtlichen Äußerung für das Gericht).
Nach erfolgter Adoption haben Sie als Adoptivfamilie einen Anspruch auf Beratung im Hinblick auf sich ergebende Fragen, die Adoption betreffend (Aufklärung des Kindes über seine Abstammung, Identitätssuche).
Wenn Sie selbst die Absicht haben, ein Kind zur Adoption freizugeben, haben Sie Anspruch auf Beratung im Vorfeld der Entscheidung wie auch nach erfolgter Adoption.
Die Vertraulichkeit im Umgang mit Ihren persönlichen Angaben und Daten ist gewährleistet.
Sind Sie selbst adoptiert worden, ist die Adoptionsvermittlungsstelle Anlaufstelle für alle Fragen nach der Abstammung sowie für mögliche Kontaktwünsche.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis ,Reisepass oder vergleichbares Dokument)
- Nachweis der Vaterschaft (Geburtsurkunde des Kindes, entweder mit Eintrag des Vaters oder Anerkennungserklärung des Vaters plus Bestätigung der Mutter über die Vaterschaft)
Formulare
Keine
Voraussetzungen
Sie müssen der Vater des Kindes sein. Ist die Vaterschaft noch nicht rechtswirksam festgestellt, müssen Sie glaubhaft machen können der Vater des Kindes zu sein.
Beispielsweise könnte die Mutter bestätigen, dass nur Sie als Vater des Kindes in Betracht kommen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hamm
Verfahrensablauf
Sie müssen nachweisen, dass Sie der Vater des Kindes sind. Als Nachweis kann eine Geburtsurkunde des Kindes dienen, in der Sie als Vater eingetragen sind. Ist das Kind noch nicht geboren, müssen Sie glaubhaft machen, der Vater des Kindes zu sein (siehe Voraussetzungen). Gleiches gilt, wenn Ihre Vaterschaft nach der Geburt des Kindes noch nicht rechtswirksam festgestellt worden ist.
Die Person, die die Urkunde aufnimmt, klärt Sie über die Rechtswirkung der Urkunde auf.
Für die Beurkundung im Jugendamt ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Die Urkunde wird dann an das Familiengericht übersandt. Die Einwilligung bzw. der Verzicht wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist.
Sowohl die Einwilligung als auch der Verzicht sind unwiderruflich. Das heißt, auch wenn Sie Ihre Meinung ändern sollten, können Sie nicht von den beurkundeten Erklärungen zurücktreten.
Fristen
Einen Verzicht auf die Übertragung des Sorgerechts kann der nicht mit der Mutter verheiratete Vater erst nach der Geburt des Kindes beurkunden lassen.
Seine Einwilligung in die Adoption kann der nicht mit der Mutter verheiratete und nicht sorgeberechtigte Vater dagegen bereits vor der Geburt des Kindes beurkunden lassen. Ansonsten können Mutter und Vater – getrennt oder gemeinsam – die notarielle Einwilligung in die Adoption ihres Kindes frühestens acht Wochen nach der Geburt erteilen.
Bearbeitungsdauer
Die erforderlichen rechtlichen Belehrungen und Fragen, die Sie ggf. vor der Beurkundung klären möchten, erfordern einen zeitlichen Aufwand, der in jedem Einzelfall anders ist. Hinzu kommt eine eventuelle Wartezeit vor Ort.
Es ist empfehlenswert, einen Termin für die Beurkundung zu vereinbaren.
Kosten
Für die notarielle Beurkundung entstehen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die genaue Höhe der Kosten kann Ihnen das Notariat vor der Beurkundung mitteilen.
Die öffentliche Beurkundung der Verzichtserklärung vor der Urkundsperson eines Jugendamtes ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Einwilligung in die Adoption muss notariell (also von einer Notarin oder einem Notar) beurkundet werden.
Die Verzichtserklärung muss öffentlich beurkundet werden. Das ist ebenfalls in einem Notariat möglich, aber beispielsweise auch in einem Jugendamt.
Weitere Informationen
Hinweise für Hamm
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 30.03.2023
Stichwörter
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