Hilfe zur Gesundheit Erbringung
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Für alle Personen, die nicht - gesetzlich oder privat - krankenversichert sind, können die Kosten für medizinische Versorgung durch den Sozialhilfeträger im Einzelfall sichergestellt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Kleve
- Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
- Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
- Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
Verfahrensablauf
Hinweise für Kleve
Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.
Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.
Fristen
Hinweise für Kleve
Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Kleve