Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach SGB IX Bewilligung

    Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach SGB IX Bewilligung

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist eines der großen sozialpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode. Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit (drohenden) Behinderungen zu verbessern und so einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft zu setzen.

    Gleichzeitig werden mit dem BTHG Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 18. Legislaturperiode umgesetzt, die u.a. vorsehen, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern sowie die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Darüber hinaus wird mit diesem Gesetz das Schwerbehindertenrecht weiterentwickelt.

    Durch das Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfallen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes werden gewisse Zuständigkeiten neu geregelt, wodurch sich Verschiebungen zwischen LVR und Kreisebene ergeben.
    Als grundsätzliche Einteilung ist festzuhalten, dass die Kreise und kreisfreien Städte ab 01.01.2020 für die Erbringung der sog. existenzsichernden Leistungen (Lebensunterhalt) in "stationären Einrichtungen" der Eingliederungshilfe zuständig sein werden.
    Hinsichtlich der Fachleistungen der Eingliederungshilfe ist ebenfalls vergröbernd festzustellen, dass der LVR zunächst alle Fachleistungen der Eingliederungshilfe für noch nicht eingeschulte Kinder erbringen wird. Die Kreise und kreisfreien Städte sind sodann - bis auf wenige Ausnahmen - zuständige Träger der Eingliederungshilfe für Fachleistungen an Personen bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinbildenden Schule oder einer Förderschule. Im Anschluss daran (Erwachsene) wird der LVR wieder für die genannten Leistungen zuständig.

    Online-Portal "BTHG" des LVR

    Der LVR hat ein Online-Portal zum Thema "BTHG" eingerichtet. Dieses Portal ist zielgruppen-bezogen aufgebaut und informiert u.a. leistungsberechtigte Menschen, ihre Angehörigen und Betreuerinnen und Betreuer zu den Themenfeldern "Leistungen für Kinder und Jugendliche" sowie "Leistungen für Erwachsene".

    Was ändert sich für Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen? Welche neuen Regelungen gelten bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen? An wen wenden sich Eltern behinderter Kindergartenkinder, die Beratung und Förderung suchen? Das Portal bietet Antworten auf solche häufigen und zentralen Fragen rund um die aktuellen Veränderungen durch das Inkrafttreten der dritten Stufe des BTHG am 1. Januar 2020, in allgemeinverständlicher und teilweise auch in Leichter Sprache.


    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Grundsatzangelegenheiten der Sozialhilfe, Qualitätssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Bitte wählen Sie die Sachbearbeiterin entsprechend der Buchstabenzuordnung Ihres Nachnamens aus:

    A-H: Frau Lorse

    I-P: Frau Berners

    Q-Z: Frau Moosmayer

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de