Vorgesehen zum Löschen - Flurstück

    Hinweise für Kamen

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Eine Grundstücksteilung (oder Parzellierung) ist im Grundstücksrecht die Aufteilung eines bestehenden Grundstückes in zwei oder mehrere rechtlich selbständige Grundstücke.

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    60.3 Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen

    Anzahl der Ausfertigungen

    Antrag und Unterlagen sind 2-fach einzureichen.

    Lageplan

    Der Lageplan ist im Maßstab nicht kleiner als 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges
    aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte, der nicht älter als 6 Monate sein darf, zu erstellen.
    Es muss von einem Katasteramt oder von einer Öffentlich bestellten
    Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
    hergestellt sein.
    Der Lageplan muß enthalten:
    1. seinen Maßstab und die Lage des zu teilenden Grundstücks zur Nordrichtung,
    2. die Bezeichnung des zu teilenden Grundstücks und der benachbarten Grundstücke
    nach Straße, Hausnummer, Grundbuch und Liegenschaftskataster sowie die Angabe
    der Eigentümerin oder des Eigentümers,
    3. die rechtmäßigen Grenzen des zu teilenden Grundstücks,
    4. die farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie),
    5. die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück und auf den an-
    grenzenden Grundstücken, bei Gebäuden auch mit Angaben der Wand- und First-
    höhen,
    6. die Grenzabstände, die Abstandflächen und die Abstände zu den nach Nr. 5 darzu-
    stellenden baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstücks,
    7. Flächen auf dem zu teilenden Grundstück, die von Baulasten betroffen sind sowie
    Flächen auf den angrenzenden Grundstücken, die von Baulasten zugunsten des zu
    teilenden Grundstücks betroffen sind.
    Der Lageplan muß von einem Katasteramt angefertigt oder einer Öffentlich bestellten
    Vermessungsingenieurin oder eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
    angefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet werden

    Bauzeichnungen

    Bei der Teilung bebauter Grundstücke sind Bauzeichnungen im Sinne von § 4 der
    Verordnung über bautechnische Prüfungen beizufügen, soweit sie zur Beurteilung des
    Antrages erforderlich sind. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde über
    die Art und den erforderlichen Inhalt der Zeichnungen.

    Formulare

    Hinweise für Kamen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Kamen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de