Vorgesehen zum Löschen - Flurstück

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Mehrere Grundstücke können im Grundbuch zu einem Grundstück vereinigt werden.

    Mehrere zusammen liegende Flurstücke können im Liegenschaftskataster zu einem Flurstück verschmolzen (zusammengefasst) werden.

    In den meisten Fällen wird ein Flurstück unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuches geführt. Somit ist ein im Liegenschaftskataster geführtes Flurstück zugleich ein Grundstück im Rechtssinne. Die katastertechnische Verschmelzung führt also zu einer Vereinigung im Grundbuch.

    Die Katasterbehörde nimmt die Anträge des Eigentümers zur Flurstücksvereinigung auf, beglaubigt die Unterschrift und prüft die Möglichkeit einer Vereinigung.

    Nach der durchgeführten Verschmelzung im Liegenschaftskataster wird das Grundbuchamt und der Eigentümer/Antragsteller von der Katasterbehörde informiert.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b438b06988bc00006c977d5ab588cf07

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.1.4: Geodatenservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-1772

    Fax: +49 5241 85-1792

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Schriftlicher Antrag des Eigentümers.

    Die Beglaubigung der Unterschrift kann auch durch einen Notar eigener Wahl erfolgen.

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Die Bearbeitung erfolgt gebührenfrei.

    Rechtsgrundlagen

    Vermessungs- und Katastergesetz NRW

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de