Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten RechtsOnline erledigen

    Führerschein (EU-Führerschein / Führerscheinumtausch)

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Seit 01.01.1999 gilt in Deutschland ein neues, an das EU-Recht angeglichenes Fahrerlaubnisrecht.

    Die zwei wesentlichen Änderungen sind:

    • Einführung des EU-Führerscheines
    • Einführung der EU-einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

    Der EU-Führerschein ist scheckkartengroß. Er wird bei Neuerteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis seit dem 01.01.1999 ausgegeben. Jede Dortmunder Bürgerin und jeder Dortmunder Bürger hat das Recht, ihren bzw. seinen alten grauen oder rosa Führerschein gegen einen EU-Führerschein umzutauschen.

    Ihren alten Führerschein können Sie bis zur Aushändigung des EU-Führerscheins behalten und dann abgeben.

    Ihr neuer EU-Führerschein wird Ihnen nach Fertigstellung in der Bundesdruckerei durch die Post zugestellt. Daher müssen Sie bereits bei der Antragstellung den bisherigen grauen oder rosa Führerschein abgeben bzw. befristen lassen.

    Falls Sie es wünschen, erhalten Sie für die Übergangszeit eine Ausnahmegenehmigung als Nachweis, dass Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

    Sollte in Ihrem Fall eine Zustellung per Post nicht möglich sein, sprechen Sie die Sachbearbeitung bitte bei Antragsstellung an.

    Alle bisherigen Führerscheinarten (der graue und der kleinere rosa Führerschein) bleiben zunächst weiterhin gültig und müssen nach wie vor von allen EU-Mitgliedsländern anerkannt werden. Bitte beachten Sie dabei die individuellen Fristen für den Tausch der Dokumente (siehe Informationsblatt). Es darf bis zu diesem Fristende weder der neue Scheckkartenführerschein noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden. Ist der alte Führerschein allerdings unleserlich oder der/die Inhaber/in auf dem Foto nicht mehr zu erkennen, kann der Führerschein jederzeit zu Recht beanstandet werden.

    Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, sind bis spätestens 19.01.2033 umzutauschen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-26555

    Fax: +49 231 50-26555

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-mengede@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-aplerbeck@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

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    Hausanschrift

    Rahmer Str. 15

    44369 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-huckarde@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

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    Hausanschrift

    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-brackel@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

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    Gleiwitzstraße 277

    44328 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-scharnhorst@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

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    Hausanschrift

    Harkortstr. 58

    44225 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hombruch@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-luetgendortmund@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Wagner-Platz 2-4

    44339 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-eving@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hörder Bahnhofstr. 16

    44263 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hoerde@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    •    Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
    •    aktuelles biometrisches Passfoto
    •    alter Führerschein im Original
    •    gegebenenfalls Karteikartenabschrift
    •    gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    • §§ 2, 6 Absatz Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    • §§ 6, 24a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Ca. 8 Wochen.

    Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis wegen Ablaufs von Befristungen verlängern lassen wollen, stellen Sie bitte den Antrag persönlich mindestens 8 Wochen vorher, damit Sie den Führerschein rechtzeitig erhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    • 30,30 € (Normalfall)
    • Die Kosten für eine Ausnahmegenehmigung betragen 9,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de