Führerschein (EU-Führerschein / Führerscheinumtausch)
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Seit 01.01.1999 gilt in Deutschland ein neues, an das EU-Recht angeglichenes Fahrerlaubnisrecht.
Die zwei wesentlichen Änderungen sind:
- Einführung des EU-Führerscheines
- Einführung der EU-einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
Der EU-Führerschein ist scheckkartengroß. Er wird bei Neuerteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis seit dem 01.01.1999 ausgegeben. Jede Dortmunder Bürgerin und jeder Dortmunder Bürger hat das Recht, ihren bzw. seinen alten grauen oder rosa Führerschein gegen einen EU-Führerschein umzutauschen.
Ihren alten Führerschein können Sie bis zur Aushändigung des EU-Führerscheins behalten und dann abgeben.
Ihr neuer EU-Führerschein wird Ihnen nach Fertigstellung in der Bundesdruckerei durch die Post zugestellt. Daher müssen Sie bereits bei der Antragstellung den bisherigen grauen oder rosa Führerschein abgeben bzw. befristen lassen.
Falls Sie es wünschen, erhalten Sie für die Übergangszeit eine Ausnahmegenehmigung als Nachweis, dass Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
Sollte in Ihrem Fall eine Zustellung per Post nicht möglich sein, sprechen Sie die Sachbearbeitung bitte bei Antragsstellung an.
Alle bisherigen Führerscheinarten (der graue und der kleinere rosa Führerschein) bleiben zunächst weiterhin gültig und müssen nach wie vor von allen EU-Mitgliedsländern anerkannt werden. Bitte beachten Sie dabei die individuellen Fristen für den Tausch der Dokumente (siehe Informationsblatt). Es darf bis zu diesem Fristende weder der neue Scheckkartenführerschein noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden. Ist der alte Führerschein allerdings unleserlich oder der/die Inhaber/in auf dem Foto nicht mehr zu erkennen, kann der Führerschein jederzeit zu Recht beanstandet werden.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, sind bis spätestens 19.01.2033 umzutauschen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
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erforderliche Unterlagen
• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
• aktuelles biometrisches Passfoto
• alter Führerschein im Original
• gegebenenfalls Karteikartenabschrift
• gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- §§ 2, 6 Absatz Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- §§ 6, 24a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Ca. 8 Wochen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis wegen Ablaufs von Befristungen verlängern lassen wollen, stellen Sie bitte den Antrag persönlich mindestens 8 Wochen vorher, damit Sie den Führerschein rechtzeitig erhalten.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- 30,30 € (Normalfall)
- Die Kosten für eine Ausnahmegenehmigung betragen 9,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.01.2023