Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie wurde ein stufenweiser Pflichtumtausch von Führerscheinen eingeführt. Zur Bewältigung dieser Aufgabe bis zum vorgegebenen Stichtag wurden folgende Fristen in zwei Stufen festgelegt:

    1. Stufe: Umtausch der grauen bzw. rosa Papierführerscheine

    Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

    • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
    • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Juli 2023
    • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
    • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

    Bei Karten- Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2018 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

    • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
    • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
    • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
    • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
    • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
    • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
    • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
    • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

    Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-225

    E-Mail: buergerbuero@hille.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hille

    • Identitätsnachweis (Personalausweis bzw. Pass oder sonstiges Ausweisdokument)
    • 1 Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto)
    • Alter Führerschein im Original

    Formulare

    Hinweise für Hille

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hille

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hille

    Fristen

    Hinweise für Hille

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hille

    Kosten

    Hinweise für Hille

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hille

    Bei der Fahrerlaubnisklasse 3 gibt es eine Besonderheit bei der sogenannten "Beschränkte Klasse CE" oder auch "CE79".
    Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres oder mit Verlängerung der Klasse 3 dürfen Fahrerlaubnisinhaber zusätzlich zum Zugfahrzeug der Klasse C1 (7,5 t) einen 11,25 t einachsigen Anhänger ziehen (Schlüsselzahl 79(C1E>12000kg,

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hille

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de