Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Die Umtauschfristen der Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, hängen von Ihrem Geburtsjahr ab:
Ihr Geburtsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953
19.01.2033
1953 bis 1958
19.01.2022
1959 bis 1964
19.01.2023
1965 bis 1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
Die Umtauschfristen der Karten-Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind, hängen von dem Ausstellungsjahr ab:
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001
19.01.2026
2002-2004
19.01.2027
2005-2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012-18.01.2013
19.01.2033
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
- Personalausweis oder Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- bisheriger Führerschein
- ggf. Zusatzerklärung T-Klasse
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es wird eine Gebühr in Höhe von 25,30 Euro erhoben.
Eine Übersicht sämtlicher Fahrerlaubnis-Gebühren finden Sie in der Rubrik Downloads.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.01.2023
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