Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.
Beschreibung
Hinweise für Alfter
In Deutschland wird seit der EU-weiten Angleichung der Führerscheinklassen nur noch ein Führerschein im Scheckkartenformat ausgehändigt. Der EU-Kartenführerschein wird im EU-Ausland anerkannt.
Es besteht eine Umtauschpflicht für alle unbefristet ausgestellten Führerscheine.
In manchen Fällen ist der Umtausch vorher erforderlich, zum Beispiel wenn Sie eine Fahrerkarte, einen Personenbeförderungsschein oder einen Internationalen Führerschein beantragen beziehungsweise wenn aufgrund des Erreichens der Altersgrenze bestimmte Kraftfahrzeuge nicht mehr geführt werden dürfen.
Wenn der bisherige Führerschein unleserlich ist oder Abweichungen in den Personendaten nicht aus dem Personalausweis oder Pass nachvollziehbar sind, bietet sich der Umtausch ebenfalls an. Vor Fahrten ins Ausland, auch in EU-Länder, wird empfohlen, den bisherigen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umzutauschen.
Die neuen EU-Kartenführerscheine werden befristet auf 15 Jahre ausgestellt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Dokumente:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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25,30 Euro Gebühr
Die Gebühr müssen SIe bei der Nutzung des Online-Antrags direkt im Anschluss an die Antragsstellung online bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.01.2023
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