Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Sie können den Führerscheinumtausch auch in den Bürgerbüros der folgenden Kommunen beantragen, sofern Sie dort gemeldet sind:
Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Reichshof, Waldbröl, Wiehl, Wipperfürth
EU-Richtlinie: bis zum 19. Januar 2033 müssen alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristungsdatum umgetauscht werden. Bitte beachten Sie die unten stehenden Fristen!
Führerschein Ausstellung EU
Auf Antrag wird dem Inhaber einer bis zum 31.12.1998 in der Bundesrepublik Deutschland erteilten Fahrerlaubnis ein Kartenführerschein mit der in der EU (Europäischen Union) üblichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ausgestellt.
Bei Änderungen der Angaben im Führerschein z.B. Name, Eintrag von Auflagen oder Verlängerung der bis zum 50. Lebensjahr befristeten Fahrerlaubnis der bisherigen Klasse 2 (neue Klasse C, CE) muss ebenfalls ein neuer Führerschein ausgestellt werden
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bisheriger deutscher grauer oder rosa Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde - sofern der Führerschein nicht im Oberbergischen Kreis erworben wurde
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Verfahrensablauf
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Fristen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Umtausch vom Führerschein: Fristen für Papierführerscheine
Haben Sie noch einen grauen oder rosa Führerschein aus Papier, richtet sich die für Sie verbindliche Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsdatum:
Geburtsjahr Umtauschfrist gilt bis vor 1953 19.01.2033 1953 - 195819.01.2022
1959 - 1964 19.01.2023 1965 - 1970 19.01.2024 ab 1971 19.01.2025
Führerscheine im Scheckkartenformat: Fristen für den Umtausch
Besitzen Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, hängt die Umtauschfrist vom Jahr der Ausstellung ab:
Ausstellungsjahr Umtauschfrist gilt bis 1999 - 2001 19.01.2026 2002 - 2004 19.01.2027 2005 - 2007 19.01.2028 200819.01.2029
2009 19.01.2030 201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kosten
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kontakt:
Telefon: 02261 88-7233
E-Mail: fahrerlaubnis@obk.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.01.2023
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis