Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten RechtsOnline erledigen

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Seit dem 19. Januar 2013 haben Führerscheine in der Europäischen Union einen einheitlichen Standard.

    Im Laufe der kommenden Jahre müssen rund 40 Millionen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, nach und nach ersetzt werden. Dieser Pflichtumtausch betrifft die grauen und rosafarbenen Führerscheine, sowie Kartenführerscheine, die vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.

    Bei den grauen und rosafarbenen Führerscheinen, sofern sie noch in Gebrauch sind, sind die Geburtsjahrgänge ausschlaggebend für die Umtauschfrist. Bitte beachten Sie dazu die unten aufgeführten Tabellen.

    Sollten Sie Ihren alten Führerschein bereits in einen Kartenführerschein umgetauscht haben, so ist das Ausstellungsjahr dieses Kartenführerscheins für die Umtauschfrist maßgeblich. Die genauen Fristen zum Umtausch finden Sie unter "Fristen zum Pflichtumtausch".

    Die Gültigkeit des neuen Kartenführerscheins ist auf 15 Jahre befristet. Diese Befristung auf 15 Jahre betrifft nur den Kartenführerschein, nicht die Fahrerlaubnis.

    Grund für die Anordnung des Umtausches durch die Europäische Union ist der Wunsch nach einem einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheindokument. Ziel ist, dass ab dem 19. Januar 2033 in der Bundesrepublik Deutschland alle Inhaber*innen einer deutschen Fahrerlaubnis in der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts erfasst sind.

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    Technisch geändert am 28.06.2024

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    Kundenzentrum Nippes

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    Neusser Straße 450

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    E-Mail: kundenzentrum-porz@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 21.06.2024

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    Venloer Straße 419-421

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    Technisch geändert am 19.06.2024

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    Aachener Straße 220

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    E-Mail: kundenzentrum-lindenthal@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 14.02.2024

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    Kundenzentrum Kalk

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    Kalker Hauptstraße 247-273

    51103 Köln

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    Technisch geändert am 16.04.2024

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    Kundenzentrum Rodenkirchen

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    Hausanschrift

    Mannesmannstraße 10

    50996 Köln

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-6592200

    E-Mail: kundenzentrum-rodenkirchen@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 14.02.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bisheriger Führerschein
    • Aktuelles biometrisches Passfoto
      Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen, Gebühr 7 Euro. Bitte beachten Sie unsere Informationen unterhalb der Überschrift "Hinweise zum biometrischen Passfoto".
    • Bei Führerscheinen, die nicht von der Stadt Köln und vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden
      Eine Karteikartenabschrift der Behörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat.
      Um die Bearbeitungszeit zu beschleunigen, können Sie gerne die ausstellende Behörde vorab bitten, die notwendige Karteikartenabschrift an die Stadt Köln (hier bi
    • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
      Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Köln

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    • 25,30 Euro
    • 43,90 Euro bei gleichzeitiger Verlängerung einer Lkw-Fahrberechtigung
    • Falls Sie eine Expressbestellung des neuen Führerscheins wünschen, kommen weitere 9,75 Euro hinzu.

    Sie können die Gebühren bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.

    Zahlungsmittel:

    Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

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