Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Hinweise
    • Momentan müssen die Geburtsjahrgänge 1971 oder später ihren Papierführerschein (grau/rosa) umtauschen.
    • Wer vor 1953 geboren ist, hat bis zum 19.01.2033 Zeit für den Führerscheinumtausch - unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines!
    • Wer bereits einen Kartenführerschein besitzt, muss diesen erst ab Januar 2026 umtauschen - abhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines.
    • Eine genaue Übersicht über die Umtauschfristen finden Sie weiter unten.
    Umstellung aller Papierführerscheine (grau/rosa) in den neuen EU-Kartenführerschein

    Nach Vorgaben der EU sind bis zum Jahr 2033 europaweit einheitliche und fälschungssichere Führerscheine einzuführen. Allein in Deutschland sind derzeit drei verschiedene Arten von Führerscheinen im Umlauf:

    1. Graue Papierführerscheine,
    2. rosafarbene Papierführerscheine und 
    3. Kartenführerscheine im Scheckkartenformat. 

    Europaweit kommen weitere Führerscheine der einzelnen Mitgliedsstaaten hinzu.

    Um die Umstellung in der Praxis effektiv umzusetzen, wurde ein Stufenplan mit unterschiedlichen Umtauschfristen eingeführt. So soll der Prozess des Umtauschs strukturiert und Engpässe angesichts der Massen an umzutauschenden Dokumenten vermeiden werden. Der Stufenplan ist aufgeteilt in 

      Geburtsjahrgänge bis 1953

      Wer vor 1953 geboren ist, hat bis zum 19.01.2033 Zeit für den Führerscheinumtausch - unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines!

      Papierführerscheine (grau/rosa)
      Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss 1953 bis 1958 19.01.2022 1959 bis 1964 19.01.2023 1965 bis 1970 19.01.2024 1971 oder später 19.01.2025
      Kartenführerscheine ab 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt
      Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss 1999 bis 2001 19.01.2026 2002 bis 2004 19.01.2027 2005 bis 2007 19.01.2028 2008 19.01.2029 2009 19.01.2030 2010 19.01.2031 2011 19.01.2032 2012 bis 18.01.2013 19.01.2033
      Kartenführerscheine ab 19.01.2013 bis 2018 ausgestellt
      Ausstellungsjahr Umtauschjahr 19.01.2013 bis 31.12.2013 2028 2014 2029 2015 2030 2016 2031 2017 2032 2018 2033

      Wer die Frist verstreichen lässt und weiter mit seinem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Man begeht jedoch keine Straftat - anders ist dies bei Lkw- und Bus-Führerscheinen! Im Ausland könnten Sie Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind.

      Die neuen EU-Kartenführerscheine sind nach den Vorgaben der sog. 3 EG-Führerscheinrichtlinie auf 15 Jahre befristet - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis.

      Besonderheiten bei der Umstellung der alten Klassen 2 und 3

      Bei der Umstellung der Klasse 3 erhalten Sie die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E unbefristet und ohne Eignungsnachweis. Sie dürfen damit Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Anhänger bis 12 Tonnen führen.

      Ab dem Alter von 50 Jahren ist die Berechtigung für die Klassen C und CE auf fünf Jahre befristet. Für die Verlängerung benötigen Sie einen allgemeinärztlichen und einen augenärztlichen Eignungsnachweis. Bitte beachten Sie, dass eine solche Verlängerung nicht per Umtausch möglich ist. Sie müssen hierfür einen Termin vor Ort buchen.

      Wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, erhalten Sie bei der Umstellung Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T. Dafür benötigen Sie einen Nachweis Ihrer Tätigkeit, z.B. durch einen Bescheid der Berufsgenossenschaft oder eine Bestätigung des Arbeitgebers.

      Online-Antrag zum Pflichtumtausch

      Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Viersen haben, können Sie alternativ zur persönlichen Vorsprache in der Führerscheinstelle den Pflichtumtausch schnell und unkompliziert ">online beantragen.

      Bitte beachten Sie:

      • Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.
      • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
      • Es empfiehlt sich der Online-Antrag.
      • Sind neben dem bloßen Umtausch weitere Dienstleistungen erforderlich (z.B. Verlängerung Fahrerlaubnis C-/D-Klassen oder Eintragung einer Schlüsselzahl), ist eine persönliche Antragstellung mit Termin in der Führerscheinstelle erforderlich. Eine Online-Antragstellung kann in diesen Fällen leider nicht erfolgen.
      • Aufgrund einer generell hohen Terminnachfrage, kann es zu Wartezeiten auf einen Termin kommen.

      Online-Dienst

      URL Online-Dienst

      ID: L100002_b1165bc24023dd936b3ea12c2385d95d

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      Version

      Technisch geändert am 23.05.2024

      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      Ansprechpartner

      32/5 Führerscheine/Fahrschulen

      Adresse

      Hausanschrift

      Rathausmarkt 3

      41747 Viersen

      Version

      Technisch geändert am 16.12.2021

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      erforderliche Unterlagen

      •    Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
      •    aktuelles biometrisches Passfoto
      •    alter Führerschein im Original
      •    gegebenenfalls Karteikartenabschrift
      •    gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

      Formulare

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      Voraussetzungen

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      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Führerschein
      • ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
      • Auszug aus der Führerscheindatei (sogenannte "Karteikartenabschrift"), wenn der letzte Führerschein nicht im Kreis Viersen ausgestellt wurde

      Rechtsgrundlage(n)

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      Verfahrensablauf

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      Fristen

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      Bearbeitungsdauer

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      Kosten

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      • Es können Gebühren anfallen.
        Zahlungsziel:
        30,40 €

      Hinweise (Besonderheiten)

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      Weitere Informationen

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      Gültigkeitsgebiet

      Nordrhein-Westfalen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.01.2023

      Version

      Technisch geändert am 29.05.2024

      Stichwörter

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      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de