Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten RechtsOnline erledigen

    Pflichtumtausch in den EU-einheitlichen Kartenführerschein

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Über den folgenden Link gelangen Sie zum online-Antrag für den Umtausch der alten grauen oder rosa Führerscheine:

    hier zum online Antrag

    Allgemeine Hinweise und Fristen:

    Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss bis 2033 umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Der neue Führerschein ist für 15 Jahre befristet.

    Zur Umsetzung wurde ein Stufenplan eingeführt. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Der Umtausch staffelt sich wie folgt:

    Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (alte Führerscheine grau/rosa)

    Geburtsjahr des Führerscheininhabers

    Umtausch bis

    vor 1953

    19. Januar 2033

    1953-1958

    19. Januar 2022

    1959-1964

    19. Januar 2023

    1965-1970

    19. Januar 2024

    1971 oder später

    19. Januar 2025

    Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden

    Bitte beachten: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

    (Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum; Punkt 4a auf dem Dokument)

    Ausstellungsjahr des Führerscheins

    Umtausch bis

    1999-2001

    19. Januar 2026

    2002-2004

    19. Januar 2027

    2005-2007

    19. Januar 2028

    2008

    19. Januar 2029

    2009

    19. Januar 2030

    2010

    19. Januar 2031

    2011

    19. Januar 2032

    2012-18. Januar 2013

    19. Januar 2033

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6e949005be5325fb244aaa8cc887a3c9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-9006

    E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    • Personalausweis oder Reisepass im Original
    • Bisheriger deutscher Führerschein
    • 1 aktuelles Lichtbild im Format 35 x 45 mm (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei). Es besteht die Möglichkeit gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 EUR ein biometrisches Passfoto direkt im Wartebereich am Selbstbedienungs-Terminal der Bundesdruckerei machen zu lassen. Der zuständige Sachbearbeiter erhält das Foto automatisch in digitaler Form und leitet es für die Führerscheinbestellung an die Bundesdruckerei weiter

    Wird der Antrag in Vollmacht gestellt:

    • Vollmacht
    • Mustertafel (unter Links/Downloads)

    Wurde Ihr alter grauer oder rosa Führerschein nicht in Wuppertal ausgestellt und ist nicht eindeutig lesbar, so benötigen wir eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde. Viele Verwaltungen bieten mittlerweile für die Beantragung einer solchen Abschrift ein Online-Formular auf ihrer Homepage an. Die Karteikartenabschrift kann von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde direkt an folgende E-Mail-
    fuehrerscheinstelle@stadt.wuppertal.de

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wuppertal

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    § 6 Abs. 7 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 25 FeV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wuppertal

    Fristen

    Hinweise für Wuppertal

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal

    Nach Antragsbearbeitung, welche bis zu 3 Wochen dauern kann, wird der Kartenführerschein in der Bundesdruckerei bestellt und innerhalb von 4 Wochen per Post an Ihre Meldeadresse zugestellt.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    • 30,20 €
    • 19,20 € für eine Expressbeantragung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Um ein 125er Motorrad mit der alten FS-Klasse 3 fahren zu können, muss der Führerschein vor dem 01.04.80 ausgestellt sein.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de