Pflichtumtausch in den EU-einheitlichen Kartenführerschein
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Über den folgenden Link gelangen Sie zum online-Antrag für den Umtausch der alten grauen oder rosa Führerscheine:
Allgemeine Hinweise und Fristen:
Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss bis 2033 umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Der neue Führerschein ist für 15 Jahre befristet.
Zur Umsetzung wurde ein Stufenplan eingeführt. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Der Umtausch staffelt sich wie folgt:
Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (alte Führerscheine grau/rosa)
Geburtsjahr des Führerscheininhabers
Umtausch bis
vor 1953
19. Januar 2033
1953-1958
19. Januar 2022
1959-1964
19. Januar 2023
1965-1970
19. Januar 2024
1971 oder später
19. Januar 2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden
Bitte beachten: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
(Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum; Punkt 4a auf dem Dokument)
Ausstellungsjahr des Führerscheins
Umtausch bis
1999-2001
19. Januar 2026
2002-2004
19. Januar 2027
2005-2007
19. Januar 2028
2008
19. Januar 2029
2009
19. Januar 2030
2010
19. Januar 2031
2011
19. Januar 2032
2012-18. Januar 2013
19. Januar 2033
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22
Kontakt
Telefon Festnetz: 0202 563-9006
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
- Personalausweis oder Reisepass im Original
- Bisheriger deutscher Führerschein
- 1 aktuelles Lichtbild im Format 35 x 45 mm (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei). Es besteht die Möglichkeit gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 EUR ein biometrisches Passfoto direkt im Wartebereich am Selbstbedienungs-Terminal der Bundesdruckerei machen zu lassen. Der zuständige Sachbearbeiter erhält das Foto automatisch in digitaler Form und leitet es für die Führerscheinbestellung an die Bundesdruckerei weiter
Wird der Antrag in Vollmacht gestellt:
- Vollmacht
- Mustertafel (unter Links/Downloads)
Wurde Ihr alter grauer oder rosa Führerschein nicht in Wuppertal ausgestellt und ist nicht eindeutig lesbar, so benötigen wir eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde. Viele Verwaltungen bieten mittlerweile für die Beantragung einer solchen Abschrift ein Online-Formular auf ihrer Homepage an. Die Karteikartenabschrift kann von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde direkt an folgende E-Mail-
fuehrerscheinstelle@stadt.wuppertal.de
Formulare
Hinweise für Wuppertal
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 6 Abs. 7 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 25 FeV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Nach Antragsbearbeitung, welche bis zu 3 Wochen dauern kann, wird der Kartenführerschein in der Bundesdruckerei bestellt und innerhalb von 4 Wochen per Post an Ihre Meldeadresse zugestellt.
Kosten
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- 30,20 €
- 19,20 € für eine Expressbeantragung
Hinweise (Besonderheiten)
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Um ein 125er Motorrad mit der alten FS-Klasse 3 fahren zu können, muss der Führerschein vor dem 01.04.80 ausgestellt sein.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.01.2023
Stichwörter
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