Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Der Bundesrat hat in der Sitzung am 15.02.2019 den Regelungen zum vorgezogenen Führerscheinumtausch aller nicht befristeten Führerscheine (graue, rosa oder auch nicht befristete Kartenführerscheine) zugestimmt. Die getroffenen Regelungen sollen sicherstellen, dass entsprechend den Vorgaben von Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

    Die Detailregelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch sind in der neu eingeführten Anlage 8e zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) enthalten.

    Der Umtausch wird danach in der ersten Stufe abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers durchgeführt und betrifft ausschließlich die (Papier-)Führerscheine, somit alle Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden.

    Die Anlage 8e zur FeV enthält zu den (Papier-)Führerscheinen folgende Regelungen:

    Personen, die in den Jahren

    • 1953 - 1958 geboren wurden müssen bis zum 19.01.2022
    • 1959 - 1964 bis zum 19.01.2023
    • 1965 - 1970 bis zum 19.01.2024
    • 1971 oder später bis zum 19.01.2025

    ihren Führerschein umtauschen.

    In der zweiten Stufe sind die ab 1999 ausgestellten Kartenführerscheine umzutauschen. Abgestellt wird dabei auf das Ausstellungsjahr des Führerscheins.

    Folgende Regelungen bzw. Fristen zum Umtausch gelten bei den Kartenführerscheinen:

    Ausstellungsjahr 

    • 1999 - 2001 bis zum 19.01.2026
    • 2002 - 2004 bis zum 19.01.2027
    • 2005 - 2007 bis zum 19.01.2028
    • 2008 bis zum 19.01.2029
    • 2009 bis zum 19.01.2030
    • 2010 bis zum 19.01.2031
    • 2011 bis zum 19.01.2032
    • 2012 - 18.01.2013 bis zum 19.01.2033

    Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen. Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen.

    Bei einem Umtausch sind keine gesundheitlichen Untersuchungen oder Prüfungen vorgesehen. Die neu ausgestellten Führerscheine werden jedoch auf 15 Jahre befristet.

    Bis zum festgelegten Umtauschdatum behalten die jeweiligen Führerscheine ihre Gültigkeit. Nur wer diese vorgegebenen Fristen überschreitet und Fahrzeuge dann mit einem ungültigen Führerschein führt, handelt ordnungswidrig.

    Bitte beachten Sie, dass eine Änderung der Auflagen (z.B. Austragung der Sehhilfe) in Ihrer Fahrerlaubnis an den Standorten der BürgerServiceStelle Borbeck und Gildehof nicht möglich ist. Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, bitten wir Sie, einen Termin in der Fahrerlaubnisbehörde Essen-Steele zu vereinbaren.

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    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33888

    Fax: +49 201 88-33599

    E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    BürgerServiceStelle Gildehof

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

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    Fax: +49 201 88-33599

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    Technisch geändert am 23.07.2024

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    Hausanschrift

    Rudolf-Heinrich-Straße 1

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    45355 Essen

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    Technisch geändert am 23.07.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Zur Beantragung des Führerscheinumtausches bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

    • den bisherigen Führerschein
    • einen Personalausweis, Reisepass oder einen vorläufigen Personalausweis mit Lichtbild
    • ein aktuelles biometrisches Passbild

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Sie können den Umtausch in der Fahrerlaubnisbehörde in Essen-Steele oder der BürgerServiceStelle beantragen.

    Bitte beachten Sie, dass eine Änderung der Auflagen (z.B. Austragung der Sehhilfe) in Ihrer Fahrerlaubnis an den Standorten der BürgerServiceStelle Borbeck und Gildehof nicht möglich ist. Um ihr Anliegen bearbeiten zu können, bitten wir Sie, einen Termin in der Fahrerlaubnisbehörde Essen-Steele zu vereinbaren.

    Eine Vorsprache bei der Behörde kann nur mit einem zuvor online gebuchten Termin erfolgen.

    Den Bürger*innen wird der neu gefertigte Scheckkartenführerschein per Direktversand von der Bundesdruckerei zugeschickt.

    Sofern der letzte Führerschein nicht in Essen ausgestellt wurde, wird eine "Karteikartenabschrift" von der Behörde benötigt, die diesen ausgefertigt hat. Die Karteikartenabschrift wird von der Fahrerlaunisbehörde angefordert.

    Zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer, empfiehlt es sich rechtzeitig mit der ausstellenden Behörde Kontakt aufzunehmen und die Karteikartenabschrift vor der persönlichen Vorsprache an die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Essen auf dem Postweg, per Mail oder Fax übersenden zu lassen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de