Tiergesundheit
Wenn Sie Kenntnis einer Straftat erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge einer Straftat wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Tierquälerei/Unsachgemäße Tierhaltung
Schutz von Tieren vor Leiden und Schäden Beseitigung/Verhinderung tierschutzwidriger Zustände Verhinderung und Beseitigung von Tierseuchen
- schnellstmögliche und vollständige Gefahrenbeseitigung
- Einhaltung der Anzahl der vorgeschriebenen Kontrollen
- Verhinderung und schnellstmögliche Beseitigung von Tierseuchen
Damit der Amtstierarzt einer Anzeige gezielt nachgehen kann, werden folgende Angaben unbedingt benötigt:
- Name, Adresse und Telefonnummer des Anzeigenden
- Name, Straße, Hausnummer und Ort des Tierhalters
- Genaue Beschreibung der Beobachtungen mit Datum, Uhrzeit
- Betroffene Tierart und Anzahl der Tiere
- Beschreibung des Tieres und Ort der Tierhaltung
Wenden Sie sich dazu bitte an das Veterinäramt:
Telefon 0231 50-29776 Email: veterinaeramt@dortmund.de
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls: Nachweise (Kaufbelege, Quittungen oder Bilder)
Formulare
Hinweise für Dortmund
Voraussetzungen
Jede Person, die Kenntnis einer Straftat hat, kann eine Anzeige aufgeben. Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
Tierschutzgesetz, Arzneimittelgesetz und Verordnungen
Verfahrensablauf
Eine Anzeige kann online, schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen bzw. abgegeben werden.
Wenn Sie die Anzeige online abgeben wollen:
Die Onlineabgabe einer Anzeige erfolgt in mehreren Schritten.
Über das Internetportal können Sie Strafanzeige erstatten. Hierbei kann es sich um verschiedene Delikte handeln.
Sie rufen das Internetportal über eine zentrale URL auf. Die Auswahl des für die Bearbeitung zuständigen Bundeslandes erfolgt über den Ereignisort. Nach Auswahl des entsprechenden deliktsorientierten Formulars zur Anzeigeerstattung, können Sie grundlegende Angaben zu Ihrer Person machen (bspw. Personalien, Handynummer, Mailadresse). Im Anschluss können Sie Daten zum Tatort, zur Tatzeit, zum Täter und zum Ereignis selbst erfassen. Die Erfassung wird begleitet von rechtlichen Belehrungen (Zeugen- bzw. Beschuldigtenbelehrung sowie Strafantragserfordernis und Einstellungsbescheid).
Es besteht die Möglichkeit, Dokumente wie z.B. Kaufbelege, Quittungen und/oder Bilder wie z.B. Screenshots, Bilder von Beschädigungen oder gestohlenen Gegenständen mit der Anzeige zu übermitteln.
Nach erfolgter Abgabe der Anzeige erhalten Sie eine E-Mail mit einer Vorgangsnummer und den Kontaktdaten der bearbeitenden Stelle.
Die zuständige Dienststelle der Polizei nimmt die Anzeige entgegen und prüft diese. Erstatten Sie Anzeige einer Straftat, die außerhalb Deutschlands bzw. in einem anderen Bundesland begangen wurde, übermittelt die Strafverfolgungsbehörde die Anzeige an die zuständige Behörde.
Erst wenn keinerlei Ermittlungsansätze zur Verfügung stehen, wird das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Erfolgschancen differieren je nach der Art der Straftat. Grundsätzlich gilt, je mehr Informationen Sie bereitstellen, desto höher sind die Chancen, dass die Polizei den Täter findet.
Wer eine Person wissentlich und fälschlicherweise verdächtigt, begeht eine Straftat. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Fristen
Eine Frist ist nicht einzuhalten. Allerdings sollten Sie die jeweiligen Verjährungsfristen beachten, denn in der Regel verjähren Straftaten im Normalfall nach einer gewissen Zeitspanne.
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang der Onlineanzeige erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung mit einer Vorgangsnummer. Die Bearbeitungszeit hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Eine zeitliche Eingrenzung ist nicht möglich.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie eine Anzeige erstatten, sind Sie grds. Zeuge im Strafverfahren. Es kann erforderlich sein, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung Ihrer Anzeige auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen, um zum Beispiel mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können.
Wer Kenntnis einer Straftat hat, diese aber nicht zur Anzeige bringt, kann sich strafbar machen. Es gelten keine besonderen Formerfordernisse. Vorsicht ist dann geboten, wenn es sich um eine vermutete Straftat handelt. Verleumdung und falsche Verdächtigung sind strafbar, hier muss derjenige, der die Anzeige aufgibt, selbst mit rechtlichen Schritten gegen sich rechnen. Bei Verbrechen wie Mord, Raub, Kriegsverbrechen und Hochverrat herrscht eine Anzeigepflicht.
Eine Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden. Sie sollten sich daher gut überlegen, ob Sie eine Strafanzeige stellen wollen. Nach dem Legalitätsprinzip sind die Behörden anschließend zu Ermittlungen verpflichtet.
Weitere Informationen
Hinweise für Dortmund
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Saarländisches Ministerium für Inneres, Bauen und Sport am 27.10.2022