Bauarchiv
Hinweise für Lünen
Das Bauarchiv Lünen ermöglicht Einsicht in die Hausakten fast aller Gebäude der Stadt. Digitale Daten sind auf Anfrage erhältlich, jedoch kann die Vollständigkeit nicht immer garantiert werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Antrag (siehe Antragsformulare)
Personalausweis
Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin
Grundbuchauszug oder Kaufvertrag
USB-Stick, falls digitale Kopien der Unterlagen erwünscht
Formulare
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Voraussetzungen
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Voraussetzung sind die vollständigen Unterlagen.
Rechtsgrundlage(n)
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Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lünen.
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich beim jeweiligen Archiv nach weiteren Informationen.
Fristen
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Aufgrund der Digitalisierung der Akten können zurzeit nicht alle Hausakten zur Verfügung gestellt werden. Wir bitten Sie, sich auf längere Bearbeitungszeiten einzustellen. Wir sind um eine zeitnahe Bearbeitung bemüht.
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
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Es fallen aktuell keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gemäß § 74 Abs. 5 BauO NRW 2018 haben die Bauherrschaft und die späteren Eigentümerinnen und Eigentümer die Baugenehmigung einschließlich der Bauvorlagen sowie bautechnische Nachweise und Bescheinigungen von Sachverständigen aufzubewahren. Diese Unterlagen sind an etwaige Rechtsnachfolger weiterzugeben.
Weitere Informationen
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Sprechzeiten für Besuche sind dienstags und donnerstags jeweils von 9:30 bis 12:00 Uhr.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Archivakten bitten wir Sie, von einem telefonischen Gespräch abzusehen und Kontakt per E-Mail herzustellen.
Ansprechperson:
Manuela Most
manuela.most.43@luenen.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022
Stichwörter
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