Einsicht ins Archiv
Beschreibung
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg
Das LWL-Archivamt für Westfalen
- stellt im Archiv LWL aus der Tätigkeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und seines Rechtsvorgängers, des preußischen Provinzialverbandes, reiche Quellen zur westfälischen Kultur-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts bereit.
- sammelt im Westfälischen Literaturarchiv literarische Nachlässe westfälischer Schriftstellerinnen und Schriftsteller.
- vermittelt den Zugang zu den Privatarchiven Westfalens.
- In enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Vereinigten Westfälischen Adelsarchiven e.V. erschließt es die für Forschungen zur westfälischen Geschichte in allen ihren Facetten unverzichtbaren und überaus reichen Adelsarchivbestände.
- Westfälische Hofes- und Familienarchive: Das LWL-Archivamt arbeitet auch mit anderen, bürgerlichen Archivbesitzern zusammen und erschließt die bei ihnen lagernden Archivbestände. Das Ergebnis dieser Arbeiten steht sowohl den Archivbesitzern selbst als auch der Forschung offen und ermöglicht einen gezielten Zugriff auf das Material.
Alle Bestände, gleich ob aus dem Archiv LWL, dem Westfälischen Literaturarchiv oder den Privatarchiven, können grundsätzlich im Lesesaal des LWL-Archivamtes eingesehen werden.
Voraussetzungen
Keine, denn das Archivgesetz NRW legt in § 6 (1) fest: "Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes und der hierzu ergangenen Benutzungsordnung das Recht, Archivgut auf Antrag zu nutzen, soweit aufgrund anderer Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt wird."
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Einige Archive verlangen die Vorlage eines Ausweisdokuments. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das jeweilige Archiv.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich beim jeweiligen Archiv nach weiteren Informationen.
Hinweise (Besonderheiten)
Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022