Einsicht ins Archiv
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Bei Anfragen zur Erbenermittlung kann die Vorlage der Kopie der Bestallungsurkunde notwendig sein.
Voraussetzungen
Hinweise für Herford
Schutzfristen sind zu beachten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Herford
Eine Anfrage an das Kommunalarchiv kann per Onlineantrag erfolgen.
Fristen
Hinweise für Herford
Im Archiv werden sensible Dokumente aufbewahrt. Hierzu gibt es im Archivgesetz sog. Schutzfristen. Laut Archivgesetz gilt für allgemeine Unterlagen eine Schutzfrist von 30 Jahren.
Für personenbezogenes Schriftgut ist beispielsweise eine Frist von 100 Jahren nach Geburt bzw. 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person zu berücksichtigen. Es können weitere Sperrfristen gelten, die eine Einsicht in Akten verhindern.
Während laufender Schutzfristen dürfen die Akten den Nutzern nicht vorgelegt werden. Eine Verkürzung der jeweiligen Sperrfristen ist nur in Einzelfällen auf Antrag möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022