Einsicht ins Archiv
Hinweise für Reg.-Bez. Köln
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ggf. Personalausweis
- Ggf. Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis bei privaten Anfragen/Familienforschung
Voraussetzungen
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Die Benutzung steht grundsätzlich sowohl der Wissenschaft als auch interessierten Bürger*innen frei. Die Voraussetzungen für die Einsichtnahme in Archivgut sind in der Nutzungsordnung des Archivs des Landschaftsverbandes Rheinland festgelegt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gern können Sie vorab telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen. Ihre Anfrage können Sie dann sowohl über das Online-Formular als auch auf dem Postweg oder per E-Mail an das Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland richten. Dort wird Ihre Anfrage bearbeitet. Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs, bei Anfrage per E-Mail und Online-Formular zumeist auch als E-Mail. Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies nach Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten möglich.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022