Einsicht ins Archiv
Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf
Beschreibung
Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf
Sie können z.B. zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland einsehen.
Das Archiv steht Ihnen bei der Recherche der gesuchten Informationen in den eigenen Beständen durch Beratung sowie durch die Bereitstellung von Findmitteln zur Seite und hilft Ihnen, die Unterlagen zu finden, die Antwort auf Ihre Fragen geben können.
Archivalien (soweit sie keiner Schutzfrist unterliegen) können während der Öffnungszeiten im Lesesaal des Archivs eingesehen werden.
Es ist ebenfalls möglich, Reprografien (Kopien oder Scans) von Archivalien fertigen zu lassen, soweit es deren Erhaltungszustand und die rechtlichen Vorschriften zulassen. Die jeweils aktuellen Preise können bei der Nutzung nachgefragt werden. Weitere Details regelt die Nutzungsordnung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ggf. Personalausweis
- Ggf. Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis bei privaten Anfragen/Familienforschung
Voraussetzungen
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Die Benutzung steht grundsätzlich sowohl der Wissenschaft als auch interessierten Bürger*innen frei. Die Voraussetzungen für die Einsichtnahme in Archivgut sind in der Nutzungsordnung des Archivs des Landschaftsverbandes Rheinland festgelegt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gern können Sie vorab telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen. Ihre Anfrage können Sie dann sowohl über das Online-Formular als auch auf dem Postweg oder per E-Mail an das Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland richten. Dort wird Ihre Anfrage bearbeitet. Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs, bei Anfrage per E-Mail und Online-Formular zumeist auch als E-Mail. Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies nach Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten möglich.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022
Stichwörter
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