EhefähigkeitszeugnisOnline erledigen

    Ehefähigkeitszeugnis

    Beschreibung

    Hinweise für Wadersloh

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bd7cd2b59a2a81726a1d980e11760e52

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02523 950-2222

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02523 950-2222

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02523 950-2222

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02523 950-2222

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wadersloh

    Wenn beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:

    -       Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes,
    -       Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung,
    -       Gültiger Reisepass oder Personalausweis

    Wenn  beide Deutsche ohne Auslandsbezug sind und einer bereits verheiratet war, benötigen Sie zusätzlich:
    -       Einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe, d.h. es     ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister vorzulegen,
    -       Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen alle frühere Ehen und die Art ihrer Auflösung angegeben werden.

    Wenn einer der beiden Verlobten ausländischer Staatsangehöriger ist, noch nicht verheiratet war oder noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte und volljährig ist, benötigt der ausländische Partner folgende Unterlagen:

    -       Eine Geburtsurkunde mit Angabe beider Elternteile (St. Amt Geburtsort),
    -       Eine aktuelle Bescheinigung über den Familienstand (wird am Wohnort des ausländischen Verlobten beim zuständigen Standes- oder Registeramt ausgestellt),
    -       Gültiger Reisepass oder Personalausweis,
    -       Übersetzung aller ausländischen Urkunden, die nicht in internationaler Form erstellt wurden, durch einen im Bundesgebiet ansässigen, amtlich anerkannten und öffentlich beeidigten Übersetzer. Sofern die Urkunden im Ausland übersetzt werden, sollte eine für die deutsche Auslandsvertretung tätiger Übersetzer in Anspruch genommen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de