Ehefähigkeitszeugnis

    Ehefähigkeitszeugnis

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Ehefähigkeitszeugnis

    Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist. Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in dem jeweiligen Staat, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.

    Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen vom Wohnsitzstandesamt ausgestellt werden kann.
    Durch ein Ehefähigkeitszeugnis wird nachgewiesen, dass einer Eheschließung des deutschen Staatsangehörigen mit der - namentlich anzugebenden - ausländischen Staatsangehörigen nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht und die Ehefähigkeit gegeben ist.

    Nach der erfolgten Eheschließung sollten Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst durch die zuständigen Behörden des jeweiligen Staates beglaubigen (Apostille) oder gegebenenfalls durch die zuständige deutsche Botschaft im Ausland legalisieren lassen (Legalisation).

    Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Namensrecht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik, mit dem Standesamt abklären, ob für Sie als deutsche Staatsangehörige/deutscher Staatsangehöriger, die in Ihrer Heiratsurkunde vermerkte Namenswahl, auch in der Bundesrepublik wirksam ist. Gegebenenfalls kann auch nachträglich bei dem hiesigen Standesamt von den Ehegatten eine gemeinsame Namenserklärung abgegeben werden.
    Hierzu vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Die Kontaktdatenfinden Sie hier.

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    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    • Wenn beide Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 40,- Euro
    • Wenn einer der Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: 66,- Euro
      (Zudem ist ausländisches Recht zu beachten.)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de