Änderung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen
Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz bestimmte Angaben ändern, müssen Sie dies der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde mitteilen und eine Änderung der Erlaubnisurkunde bzw. der Gemeinschaftslizenz beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Essen
Für den Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich.
(Werkverkehr ist jede Beförderung von Gütern für eigene Zwecke. Wenn die beförderten Güter selbst verbraucht, selbst hergestellt oder weiterverarbeitet werden, oder wenn selbst hergestellte oder weiterverarbeitete Güter ausgeliefert werden.)
Zum Antrag auf Erteilung einer Gemeinschaftslizenz (nach Artikel 4 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009) sind Nachweise über Ihre Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Weitere Voraussetzungen sind eine dauerhafte und tatsächliche Niederlassung in Essen und zugelassene Fahrzeuge.
Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: 88 66578
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
- Fachkundenachweis
Der*die Unternehmer*in bzw. die Verkehrsleitung muss fachlich geeignet sein. Dies ist in der Regel nachzuweisen durch eine Fachkundeprüfung vor der für den Wohnsitz der prüfungsteilnehmenden Person örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Vorzulegen ist das Prüfungszeugnis. Die IHK zu Essen ist zuständig für Prüfungsteilnehmer*innen mit Wohnsitz in Essen, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen (Weitere Informationen finden Sie hier.)
Falls nicht die sachkundige Person selbst der*die Inhaber*in des Unternehmens ist, ist der Anstellungsvertrag der verkehrsleitenden Person entsprechend der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) vorzulegen.
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
Mit dem amtlichen Vordruck, der Ihnen von der Verkehrsbehörde ausgehändigt wird, ist das Geschäftsvermögen nachzuweisen.
Sie müssen den Nachweis der Leistungsfähigkeit für jedes Fahrzeug erbringen.
Für das erste Fahrzeug ist Eigenkapital in Höhe von 9.000 Euro, für jedes weitere Fahrzeug 5.000 Euro nachzuweisen.
Der Nachweis erfolgt ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut. - Schufa-Auskunft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (18. Etage, Rathaus, Raum 18.11)
- Bescheinigung der Krankenkasse
Bei bereits bestehenden Unternehmen für den*die Unternehmer*in und die Arbeitnehmer, die beschäftigt werden.
Bei Aushilfen (Mini-Job) Bescheinigung der Bundesknappschaft
- Bei bereits bestehenden Unternehmen
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
- Führungszeugnis, zu beantragen bei den Bürgerämtern (nach Belegart O)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister, zu beantragen bei den Bürgerämtern (nach Belegart O)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg
Die vorgenannten letzten drei Zuverlässigkeitsnachweise sind bei einer Personenhandelsgesellschaft (oHG oder KG) für alle vollhaftenden Gesellschafter vorzulegen. Bei einer juristischen Person (GmbH, AG, e. G., e. V.) müssen die Nachweise für die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer*in, Vorstände, Vorsitzende und so weiter) eingereicht werden und der Gewerbezentralregisterauszug für die juristische Person.
- Zusätzlich bei juristischen Personen
Auszug aus dem Handelsregister und Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
Formulare
Hinweise für Essen
Voraussetzungen
Hinweise für Essen
Vier Berufszugangsvoraussetzungen sind für die Berechtigung zur Durchführung von Güterkraftverkehr nachzuweisen:
Tatsächliche und dauerhafte Niederlassung
Zuverlässigkeit des Unternehmers und ggfs. Verkehrsleiters
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Fachliche Eignung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) regelt den gewerblichen Güterkraftverkehr und den Werkverkehr
Verordnung (EG) 1071/2009 regelt die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers
Verordnung (EG) 1072/2009 regelt den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs
Verfahrensablauf
Hinweise für Essen
Die Lizenz ist bei der Verkehrsbehörde mit dem Antragsformular schriftlich zu beantragen, die erforderlichen Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Fristen
Änderungen sind innerhalb von 28 Tagen der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Essen
2 - 3 Wochen nach Abgabe des kompletten Antrags
Kosten
Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr:
1.3 Berichtigung/Änderung der Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz oder einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie
Gebühr: EUR 40 - 100
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Essen
Finanzamt NRW https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Finanzamtsfinder
Schufa Auskunft https://www.meineschufa.de/index.php
Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt https://www.kba.de/
Führungszeugnis https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Essen