Beförderung gefährlicher Güter
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Bestimmte Gefahrgüter dürfen im Kreis Soest auch ohne Genehmigung transportiert werden. Welche das sind und wo gefahren werden darf, ist in der "Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35a Abs. 3 GGVSEB im Bereich des Kreises Soest" geregelt. Für den Transport aller anderen Gefahrgüter muss eine Einzelfahrgenehmigung beim Kreis Soest eingeholt werden.
Allgemeinverfügung oder Einzelfahrgenehmigung müssen beim Transport mitgeführt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Antrag Einzelfahrwegbestimmung Gefahrguttransport
Formulare
Hinweise für Soest
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB
Verfahrensablauf
Hinweise für Soest
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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50 Euro pro Einzelfahrwegbestimmung
Zahlungsarten:
- Überweisung,
- alternativ Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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